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Experten des Bundestags

Legalisierung von Cannabis verstößt offenbar gegen EU-Recht

  • Veröffentlicht: 12.09.2022
  • 12:24 Uhr
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© Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa

Die Ampel-Regierung plant die Legalisierung von Cannabis. Das verstößt wohl gegen geltendes EU-Recht, wie eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nahelegt. Die Experten des Bundestages legten Verträge vor, nach denen der kontrollierte Verkauf von Cannabis in Deutschland nicht umsetzbar sei.

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Die Abhandlung für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger nennt EU-Vorschriften, die der Legalisierung entgegenstünden. Diese liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor.

Ein EU-Rahmenbeschluss von 2004 schreibt laut des Wissenschaftlichen Dienstes vor, dass das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen – ohne entsprechende Berechtigung – von jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestraft werden müsse.

Übereinkommen von 1971 stellt ein Problem dar

Auch das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen der Cannabispflanze sowie der Besitz und Kauf von Drogen müsse unter Strafe gestellt werden. Ein Übereinkommen von 1971 besagt, dass Cannabis auch unter den Begriff der Drogen falle. Gegen die beschriebenen Straftaten sollten die EU-Mitgliedsstaaten "mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" vorgehen.

Zudem hätten sich die Vertragsländer laut dem sogenannten Schengen-Protokoll dazu verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden."

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Niederlande kein Vorbild für Deutschland

Pilsinger erklärte gegenüber der dpa, dass es für Deutschland keine Option sei, wie in den Niederlanden Cannabis einfach zu dulden. Denn der Jugendschutz müsse in Deutschland immer oberste Priorität haben, so der CSU-Politiker.

Die Niederlande könne laut der Experten-Analyse nicht als Vorbild für Deutschland dienen, da dort weiterhin das "Opiumgesetz" gelte, was den Anbau, den Verkauf und den Besitz von Cannabis unter Strafe stellt. Der Besitz und Verkauf kleinerer Mengen sei "de facto entkriminalisiert", allerdings würden Drogen in sämtlichen Fällen, auch wenn sie im Toleranzbereich liegen, von der Polizei konfisziert. Der Verkauf von Cannabis gilt als "formrechtlich illegal", werde aber innerhalb einer Toleranzgrenze nicht verfolgt – Anbau und Erwerb von großen Cannabis-Mengen sei nach wie vor strafbar.

Gesetzgebungsverfahren für Legalisierung in vollem Gange

Der Koalitionsvertrag der Regierung besagt, dass eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften" eingeführt werden soll. Das Gesetzgebungsverfahren läuft aktuell – einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatte der SPD-Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Bundestag: "Mögliche Risiken für junge Konsumenten von Cannabis"
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imago 74588664
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