E-Rezepte und E-Patientenakten
Lauterbach stellt Digitalisierungsstrategie für Gesundheitswesen vor
- Veröffentlicht: 09.03.2023
- 13:43 Uhr
- Anne Funk
Karl Lauterbach will die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen beschleunigen. Bis Ende 2024 sollten für alle gesetzlich Versicherten digitale Akten angelegt werden.
Im Gesundheitswesen liegt die Digitalisierung noch weit zurück - das will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun ändern. Die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen für Patient:innen solle beschleunigt werden, wie der Politiker am Donnerstag (9. März) erklärte.
Im Video: Lauterbach - Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich"
Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich"
Digitaler Neustart
"Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten", so Lauterbach. Es solle nun ein "Neustart" kommen, damit elektronische Patientenakten für alle erschlossen, E-Rezepte alltagstauglich werden und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten erleichtert wird. Wenn die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden, würden auch die Behandlungen besser werden.
Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Möglich machen soll das ein Gesetzespaket. Bis Ende 2024 sollen für alle gesetzlich Versicherten digitale Akten eingerichtet werden - außer, man lehne dies aktiv ab. In den Akten gespeichert werden könnten Röntgenbilder, Befunde und Medikamentenlisten. Bereits 2021 wurden die E-Akten eingeführt, allerdings als freiwilliges Angebot. Nur ein Bruchteil der Versicherten hatte dieses angenommen. Nun sei aber das Ziel, dass bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben.
Nach einer bisher eher stockenden Einführung sollen auch E-Rezepte einfacher nutzbar und bis Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. Um mehr Datenauswertung für die Forschung gesetzlich zu regeln, solle unter anderem eine zentrale Stelle eingerichtet werden, welche einen Zugang zu pseudonymisierten Daten aus unterschiedlichen Quellen wie Krankenkassendaten und Registern ermöglichen sollen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa