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Bundesrats-Votum steht kurz bevor

Cannabis-Legalisierung: Angst vor Blockade - Lauterbach geht auf Länder zu

  • Aktualisiert: 21.03.2024
  • 14:55 Uhr
  • Stefan Kendzia
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat  zu erreichen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat  zu erreichen.© REUTERS

Noch ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach optimistisch und rechnet mit einer Zustimmung des Bundesrats zum Cannabis-Gesetz. Sicher ist das allerdings längst nicht. Er nutzt die Zeit, kämpft um jede Stimme und kommt den Ländern entgegen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freigabe von Cannabis soll zum 1. April durch ein Bundesrats-Votum endlich beschlossene Sache sein.

  • Noch herrscht unter den Bundesländern Uneinigkeit und es könnte ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das Gesetz könnte dadurch verzögert werden oder sogar "sterben".

  • Um den Vermittlungsausschuss zu umgehen, geht Lauterbach nun auf die Länder zu und hat dazu eine Protokollerklärung vorbereitet.

Kommt die Cannabis-Legalisierung oder verschwindet sie auf Nimmerwiedersehen im Vermittlungsausschuss? Das könnte passieren. Denn es herrscht Uneinigkeit - dabei kommt es auf jedes einzelne Bundesland an. Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, kann es aber durch das Anrufen eines Vermittlungsausschusses auf unbestimmte Zeit verzögern.

Im Video: Kontra für geplantes Cannabis-Gesetz - Bedenken in den Bundesländern

Kontra für geplantes Cannabis-Gesetz: Bedenken in den Bundesländern

Im schlimmsten Fall droht der Cannabis-Legalisierung das Aus

Karl Lauterbach dürfte aktuell nervös sein - denn sein Prestige-Projekt "Cannabis-Legalisierung" steht vor einer wichtigen Hürde, die Bundesrats-Votum heißt. Schafft das Gesetz die Zustimmung, ist ab 1. April der Konsum und der Anbau für Volljährige zum Eigenkonsum unter Auflagen Realität. Ruft der Bundesrat allerdings den Vermittlungsausschuss an, weil unter den Bundesländern weiter Uneinigkeit herrscht, droht der Legalisierung eine Verzögerung auf unbestimmte Zeit und im schlimmsten Fall sogar das Aus. Lauterbach laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) dazu: "Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden", sagte der SPD-Politiker. "Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen."

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Eine Protokollerklärung soll das Cannabis-Gesetz retten

Um genau an diesem Vermittlungsausschuss vorbeizukommen, muss Lauterbach einen Schritt auf die Bundesländer zugehen, was er in der Tat auch macht. Aufgrund immer lauter werdender Bedenken aus den Ländern stehe der Minister in direktem Austausch mit den Ministerpräsident:innen und habe eine Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien. Heißt: In der Protokollerklärung sichert er den Bundesländern unter anderem mehr Mittel zur Suchtprävention zu: "Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz", heißt es in einer Erklärung. Zusätzlich seien eine Verringerung der Mengen und die Ausweitung des Abstands zu Kitas und Schulen mit aufgenommen. Ebenso soll die Polizei durch flexiblere Regeln bei der Umsetzung entlastet werden. Am Thema Amnestie soll allerdings nicht gerüttelt werden.

Tatsächlich ist eine solche Protokollerklärung allein politisch, nicht aber rechtlich verbindlich

Professorin Sophie Schönberger, Expertin für Parteienrecht

Der deutsche Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis sieht diese Protokollerklärung laut "Legal Tribune Online (LTO)" allerdings äußerst fragwürdig. Denn er könne nicht mal eben in einer Protokollerklärung den Ländern verbindliche Zugeständnisse machen. Es handele sich um eine "politische Alibiveranstaltung", die der Bundesgesundheitsminister damit betreibe. Die von ihm angekündigte Erklärung sei allenfalls eine politische Absichtserklärung. So sieht es auch die Expertin für Parteienrecht Professorin Sophie Schönberger: "Tatsächlich ist eine solche Protokollerklärung allein politisch, nicht aber rechtlich verbindlich."

:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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