"Korridor der Vernunft"
Lauterbach hält trotz scharfer Kritik an Cannabis-Legalisierung fest
- Aktualisiert: 12.10.2023
- 12:10 Uhr
- Clarissa Yigit
Die geplante Freigabe von Cannabis wird immer noch heftig kritisiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt diese dennoch.
Das Wichtigste in Kürze
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt die geplante Legalisierung von Cannabis.
Dafür erntet der SPD-Politiker immer noch heftige Kritik.
Dennoch soll das Gesetz kommen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lässt sich nicht in seine Politik hineinreden. Der SPD-Politiker verteidigt weiterhin vehement die geplante Cannabis-Legalisierung – auch gegen anhaltende Vorbehalte.
So ziele die Ampel-Regierung auf einen "Korridor der Vernunft", schreibt die "Ärztezeitung" und zitiert die Worte Lauterbachs vom Dienstagabend (10. Oktober) in einem Expertengespräch mit Bürger:innen: "Der Korridor der Vernunft ist, so weitermachen wie jetzt können wir nicht."
Im Video: Zankapfel Cannabis: Geplante Legalisierung stößt weiter auf Kritik
Zankapfel Cannabis: Geplante Legalisierung stößt weiter auf Kritik
Ein Gesetz – drei Ziele
Das Gesetz der Ampel-Koalition verfolge im Wesentlichen drei Ziele, betont Lauterbach.
- Ziel 1: Den Cannabiskonsum für diejenigen "sicherer" zu machen, die bereits Gebrauch davon machten.
- Ziel 2: Für unter 18-Jährige soll der Konsum weiterhin "komplett illegal" bleiben. Zudem soll bei Kindern und Jugendlichen der Konsum zurückgedrängt werden.
- Ziel 3: Eine Aufklärungskampagne soll auf die gesundheitlichen Gefahren beim Konsum von Cannabis hinweisen.
Verstärkt soll auch über die Risiken des Konsums von Cannabis in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren aufgeklärt werden, da die Folgen "nicht zu unterschätzen" seien, so Lauterbach.
Die Cannabis-Legalisierung
Das Gesetz sehe vor, dass Erwachsenen von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen. Auch der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den privaten Eigenkonsum sollen gestattet werden. Allerdings müsse das angebaute Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt sein.
Für nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen gelte, dass diese das Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder:innen in begrenztem Umfang zum Eigenkonsum weitergeben dürfen. Die Mitgliederzahl für eine Anbauvereinigung solle bei 500 Personen liegen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zudem müsse neben der Mitgliedschaft auch das Alter überprüft werden.
Verboten sei dabei der Konsum in der vorgegebenen Schutzzone von 200 Metern um die Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Kritik vom Lehrerverband
Dies kritisiert Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, scharf. So sei unklar, wie diese "angedachten Bannmeilen" kontrolliert werden sollten. "Sollen die Erzieherinnen draußen stehen, sollen die Lehrer draußen stehen, wie wollen wir das umsetzen?", hinterfragt der Vertreter der Lehrer kritisch.
Zudem sei die Zahl der jungen Cannabis-Konsumenten zuletzt stark gestiegen. "Wenn wir jetzt glauben, dass wir durch eine Freigabe die Situation dadurch verbessern, dass wir sagen, jetzt machen wir eine viel bessere Präventionsarbeit als wir vorher gemacht haben, da habe ich meine ganz großen Zweifel", so Düll.
Auch könnten ältere Jugendliche Cannabis an jüngere Kinder weitergeben, sorgte sich die Vorsitzende des Bundeselternrates, Christiane Gotte, wie der "Tagesspiegel" berichtet.
Der Gesetzentwurf zur Cannabis-Freigabe, der so gestaltet sei, dass der Bund auch gegen mögliche Widerstände der Länder diesen durchsetzen kann, soll nun in der kommenden Woche erstmals im Bundestag beraten werden. "Daher wird das stattfinden. Das wird nicht jedem gefallen, das ist ganz klar", so Lauterbach.
Somit könne bereits ab 2024 der Cannabis-Konsum legal sein.
- Verwendete Quellen:
- Tagesspiegel: "Lauterbach verteidigt Cannabis-Freigabe: 'Wir werden das Gesetz durchziehen'"