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Kritik am Umgang mit Userdaten

Klatsche für Google: Kartellamt mahnt Internet-Riesen ab

  • Veröffentlicht: 11.01.2023
  • 15:19 Uhr
  • Joachim Vonderthann
Das Kartellamt hat den Google-Konzern Alphabet abgemahnt.
Das Kartellamt hat den Google-Konzern Alphabet abgemahnt.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Google-Suche, Google-Maps, YouTube - der Tech-Riese greift tagtäglich umfangreiche Daten seiner User ab. Das stört das Bundeskartellamt und es mahnt den US-Konzern ab. Ob die deutsche Behörde dafür zuständig ist, muss jedoch erst noch geklärt werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskartellamt hat den Google-Konzern Alphabet abgemahnt.

  • Die deutschen Wettbewerbshüter kritisieren den Umgang mit Nutzerdaten.

  • Unklar ist allerdings, ob die Behörde dafür überhaupt zuständig ist.

Google-Mutter Alphabet muss seinen Usern mehr Spielraum bei der Verarbeitung ihrer Daten geben. Das fordert das Bundeskartellamt und hat den Tech-Riesen deshalb abgemahnt. Man habe dem US-Konzern eine "ausführlich begründete Abmahnung" zukommen lassen, gab die Behörde am Mittwoch (11. Januar) bekannt. Bislang seien die Wahlmöglichkeiten  "zu intransparent und pauschal", hieß es zur Begründung.

Kartellamt mahnt Google-Konzern ab

Die Bonner Behörde kritisiert besonders, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und übergreifend verarbeiten kann. Google könne auch Daten über zahlreiche Webseiten und Apps von Drittanbietern sammeln. Dies betreffe auch Daten aus sogenannten Hintergrunddiensten von Google, etwa den Play Services, die teilweise regelmäßig Daten von Android-Geräten erheben.

Dem Kartellamt zufolge haben Nutzer:innen aktuell keine ausreichende Chance, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden Verarbeitung einverstanden seien. Mit der Abmahnung räume man dem Unternehmen die Möglichkeit ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen.

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Deutsche Behörde überhaupt zuständig?

Behördenpräsident Andreas Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen."

Offen ist allerdings, ob die deutsche Behörde für die angemahnten Punkte überhaupt zuständig ist. Das Bundeskartellamt räumte ein, dass für bestimmte Dienste von Google künftig der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden sei. Dessen Durchsetzung falle dann in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Kommission. Damit wäre die deutsche Behörde außen vor. Man stehe dazu mit der Kommission im Austausch, hieß es.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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