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Reform des Einbürgerungsrechts

Kabinettsbeschluss: Niedrigere Hürden für Einbürgerung

  • Veröffentlicht: 23.08.2023
  • 14:23 Uhr
  • Teresa Gunsch

Die Pläne der Bundesregierung, Einbürgerungen in Deutschland zu erleichtern, traf auf geteilte Meinungen in der Gesellschaft. Nun hat das Kabinett am Mittwoch (23. August) einem Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zugestimmt.

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Die deutsche Regierung plant eine Reform der Einbürgerungsregeln, um gut integrierten Menschen den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern. Das Kabinett hat nun einem Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zugestimmt, der eine Senkung der Anforderungen sowie die Zulassung von Mehrstaatigkeit vorsieht. Dabei bleiben jedoch Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration bestehen.

Fachkräfte und Integration im Fokus

Die geplante Reform verfolgt mehrere Ziele. Einerseits möchte die Bundesregierung Deutschland für Fachkräfte attraktiver gestalten, indem sie einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht. Andererseits soll die Reform Anreize schaffen, dass Menschen sich hierzulande besser integrieren und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

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Kürzere Wartezeit, klare Bedingungen

Gemäß dem Gesetzentwurf sollen Menschen, die sich gut integriert haben, bereits nach fünf Jahren Aufenthalt die Möglichkeit haben, den deutschen Pass zu beantragen. Dies stellt eine Verkürzung der bisherigen Wartezeit dar. Ein wichtiger Aspekt bei der Einbürgerung ist jedoch das Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft. Personen, die Straftaten aus antisemitischen oder rassistischen Motiven begangen haben, werden explizit von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Zusätzlich wird erwartet, dass Antragsteller:innen in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Dies unterstreicht die Absicht, Menschen zu fördern, die aktiv zur Wirtschaft und Gesellschaft beitragen können.

Obwohl das Kabinett dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt hat, muss er nun noch vom Bundestag gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Dieser Schritt stellt sicher, dass die breite politische Vertretung des Landes die Gelegenheit hat, den Vorschlag zu diskutieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

  • Verwendete Quelle:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Dieser Beitrag wurde zum Teil mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
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