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Freiheitsstrafe bis sechs Monate

In den Urlaub vor Ferienbeginn: Diese Strafen drohen Schulschwänzern

  • Veröffentlicht: 11.07.2024
  • 17:09 Uhr
  • Daniela Z.

Früher in den Urlaub zu gehen, um Geld zu sparen, kann teuer werden, wenn man schulpflichtige Kinder hat. Die Bußgelder für unentschuldigtes Schulschwänzen sind hoch und variieren je nach Bundesland bis zu 2.500 Euro.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Früher in den Urlaub zu gehen, um Geld zu sparen, kann teuer werden. Denn es drohen Bußgelder für unentschuldigtes Schulschwänzen.

  • Die Strafen können in verschiedenen Bundesländern bis zu 2.500 Euro betragen.

  • In einigen Bundesländern sind bei wiederholten Verstößen sogar Geldstrafen bis 180 Tagessätze- oder Freiheitsstrafen möglich.

Planen Sie, den Urlaubstermin etwas vorzuziehen, um Kosten zu sparen oder der Hauptreisezeit zu entgehen? Diese Entscheidung kann für Eltern schulpflichtiger Kinder jedoch ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die deutschen Bundesländer haben klare Regeln und hohe Strafen für unentschuldigtes Schulschwänzen festgelegt, die es zu beachten gilt, bevor man sich zu einem vorzeitigen Urlaubsantritt entscheidet.

Denn: Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Auf der Website "bussgeldkatalog.org" sind die jeweiligen Bußgelder für die Bundesländer aufgelistet.

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In diesen Bundesländern drohen Bußgelder

Die Bundesländer variieren in den Bußgeldern für das Schulschwänzen: In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen drohen bis zu 1.000 €. Berlin und Brandenburg haben die höchsten Strafen mit bis zu 2.500 €. Bremen sieht bis zu 500 € für Schüler und bis zu 1.000 € für Eltern vor. Rheinland-Pfalz und Thüringen können bis zu 1.500 € verhängen.

In diesen Bundesländern drohen hohe Bußgelder fürs Schulschwänzen.
In diesen Bundesländern drohen hohe Bußgelder fürs Schulschwänzen.© Eigens erstelle Tabelle mit Infos von "bussgeldkatalog.org"

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland droht bei Strafbarkeit aufgrund dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen sogar eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe bis sechs Monate.

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