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"Beewashing"-Vorwurf

Honig-Streit: Jan Böhmermann scheitert mit Klage gegen Imker

  • Veröffentlicht: 09.02.2024
  • 00:23 Uhr
  • Momir Takac
Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann.
Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann.© Sebastian Kahnert/dpa

Schlappe für Jan Böhmermann vor Gericht: Der Satiriker wollte einem Imker verbieten, mit seinem Gesicht für Honig zu werben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jan Böhmermann kritisiert in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" einen Imker aus Meißen.

  • Dieser nutzte die Erwähnung und warb mit einem Bild des Satirikers.

  • Böhmermann ging dagegen juristisch vor - und verlor.

Der Sachverhalt ist einigermaßen kurios: Jan Böhmermann kritisierte in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" den Imker Rico Heinzig aus Meißen, er würde eine Art Greenwashing betreiben. Dieser drehte den Spieß um und brachte einen "Beewashing"-Honig heraus - mit dem Konterfei des Satirikers. Das wollte Böhmermann nicht hinnehmen.

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Jan Böhmermann kassiert juristische Schlappe gegen Imker

Der 42-Jährige Moderator sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten Vertrieb von und Werbung für einen Honig mit seinem Gesicht verbieten. Er klagte - und verlor in erster Instanz. Das Landgericht Dresden wies Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als "in der Sache unbegründet" zurück, wie eine Zivilrichterin am Donnerstag (8. Februar) verkündete.

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Im ZDF-Beitrag ging es um "Beewashing" - also eine Form des Greenwashings, bei der das Bienensterben instrumentalisiert werde. Imker Heinzig hatte als Antwort einen "Beewashing"-Honig herausgebracht und ihn mit Böhmermann beworben. Wie er selbst sagte, sei dies eine satirische Reaktion auf die Sendung vom 3. November 2023.

Rechtsstreit mit Imker: Böhmermann geht in Berufung

Böhmermann könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen, so der Entscheid des Landgerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich. Dort wird höchstwahrscheinlich auch verhandelt. Denn Böhmermanns Anwalt kündigte die Berufung bereits an. "Das rechtswidrige Angebot von Waren zum Zweck der unternehmerischen Gewinnmaximierung ist keine Satire. In der Sache 'Satire gegen Wirtschaft' geht die Satire natürlich in Berufung", sagte Torben Düsing MDR Sachsen.

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Das Gericht bewerte in Abwägung der Persönlichkeitsrechte die schutzwürdigen Belange von Heinzig höher als die Böhmermanns, sagte die Richterin. Sie folgte weitestgehend der Argumentation des beklagten Imkers. Demnach sei dessen Werbeaktion als Satire erkennbar gewesen. Böhmermann hingegen warf Heinzig Kommerzialisierung vor.

Auch Annalena Baerbock wurde Opfer von Satire. Die Außenministerin wehrte sich allerdings erfolgreich dagegen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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