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Migrationspolitik

Hamburg und Eisenhüttenstadt: Erste Dublin-Zentren zur Rückführung von Geflüchteten entstehen

  • Aktualisiert: 17.02.2025
  • 09:09 Uhr
  • Michael Reimers
Wohncontainer auf dem Gelände der Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
Wohncontainer auf dem Gelände der Erstaufnahme-Einrichtungen (EAE) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt© Patrick Pleul/dpa

Wenn für Asylverfahren ein anderer EU-Staat als Deutschland zuständig ist, sollen Geflüchtete bis zu ihrer Rückführung künftig in sogenannten "Dublin-Zentren" untergebracht werden.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angekündigt, am Montag (17. Februar) mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung des Bundes über die Einrichtung eines Zentrums für Flüchtlinge zu unterzeichnen, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-Abkommen ein anderer EU-Staat zuständig ist. Dieses sogenannte Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt soll den Informationen zufolge dazu dienen, Asylbewerber:innen schneller zurückzuführen. Die Stadt an der polnischen Grenze ist bereits Standort einer Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) für Geflüchtete.

Donald Trump, Wladimir Putin, Olaf Scholz

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In Zusammenarbeit mit dem Bund entsteht das erste Dublin-Zentrum für Geflüchtete derzeit bereits in Hamburg im Stadtteil Rahlstedt. An diesem Pilot-Standort sollen Geflüchtete mit einem abgelehnten Asylantrag kurz vor der Überstellung in einen anderen EU-Staat untergebracht werden. In dieser Zeit bekommen sie dann nur noch sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen: nur noch "Brot, Bett und Seife", wie es die AfD zynisch formulierte.

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Dublin-Verfahren soll durch Dublin-Zentren optimiert werden

Dem Dublin-Abkommen zufolge ist derjenige Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig, in dem die oder der Geflüchtete zuerst EU-Boden betritt. Bei der unerlaubten Weiterreise sollen Geflüchtete in dieses Ankunftsland zurückgebracht werden. Der 1990 noch von den Staaten der EG geschlossene völkerrechtliche Vertrag wurde von der EU zuerst 2003 durch die Dublin-II-Verordnung und 2014 durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt.

In der Praxis funktionieren die Rücküberstellungen in das jeweilige EU-Land aber häufig nicht. Den deutschen Ausländerbehörden gelang es in den Jahren 2023 und 2024 in Zehntausenden Fällen nicht, Asylbewerber:innen nach dem Dublin-Verfahren in das jeweils zuständige EU-Partnerland zurückzubringen.

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Dazu zählte auch der Fall des mutmaßlichen Angreifers von Aschaffenburg. Er hätte nach Bulgarien überstellt werden sollen. Die Übermittlung von Bescheiden auf dem Behördenweg dauerte jedoch so lange, dass die für Dublin-Überstellungen geltende Frist von sechs Monaten - beginnend mit dem Tag der Zusage des aufnehmenden Landes - nicht mehr eingehalten werden konnte.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ndr.de: "Hamburg richtet erstes 'Dublin-Zentrum' für Geflüchtete ein"
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