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Anspruch für Immunisierung in Sicht

Gesetzliche Krankenversicherung soll RSV-Impfung für Babys übernehmen

  • Veröffentlicht: 23.07.2024
  • 16:17 Uhr
  • Daniela Z.

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Verordnung zur Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für Neugeborene und Säuglinge. Diese Maßnahme soll bis zum ersten Lebensjahr auf Kassenkosten ermöglicht werden. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgesundheitsministerium plant, die RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge bis zum ersten Lebensjahr auf Kassenkosten zu ermöglichen.

  • Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat diese Maßnahme empfohlen, um schweren RSV-Erkrankungen vorzubeugen.

  • Etwa 25.000 Säuglinge werden jährlich wegen RSV ins Krankenhaus eingeliefert; die Verordnung soll diese Zahl reduzieren.

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. "Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf", schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein. Das Virus wird durch Tröpfchen übertragen.

Doch nun zeichnet sich ein neuer Hoffnungsschimmer im Kampf gegen lebensbedrohliche Atemwegserkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen ab.

Kostenübernahme für RSV-Immunisierung

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Verordnung, die die Immunisierung gegen das RSV auf Kassenkosten ermöglichen soll.

Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) vor. Kommen soll ein Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren.

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:newstime

Das steckt hinter den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfahl Ende Juni die Immunisierung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), das bei Säuglingen und Kindern häufig Atemwegserkrankungen verursacht. Jährlich werden etwa 25.000 Säuglinge aufgrund von RSV ins Krankenhaus eingeliefert, und rund 200.000 erhalten ambulante Behandlung. 

Im Entwurf des Ministeriums wird erläutert, dass der umfassende Anspruch auf RSV-Schutz für gesetzlich Versicherte dazu beitragen soll, schwere Krankheitsverläufe, Intensivbehandlungen und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verhindern. Zudem sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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