Justiz
Er ist auch im Vermisstenfall Maddie McCann verdächtig: Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben
- Aktualisiert: 04.07.2024
- 09:50 Uhr
- Lara Teichmanis
Christian B. muss sich vor dem Landgericht Braunschweig wegen fünf Sexualstraftaten verantworten. Jetzt wurde der Haftbefehl aufgehoben.
Das Landgericht Braunschweig erklärte am Mittwoch(3. Juli), dass kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 47-jährigen Deutschen in Bezug auf fünf andere schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestehe.
Das wird Christian B. in Braunschweig vorgeworfen
Christian B. werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Portugal vorgeworfen. Ermittler verdächtigen den Deutschen auch im Vermisstenfall Maddie McCann. Aktuell ist Christian B. jedoch nicht im Falle Maddie angeklagt.
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Bereits verurteilt wegen Vergewaltigung
Im Gefängnis bleibt der Mann dennoch, wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal.
Die Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte den entsprechenden Antrag zur Aufhebung gestellt, weil es nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte.
Verteidiger wollen Antrag stellen
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern.
Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt. Christian B. werden in dem Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Der Angeklagte verteidigt sich bisher schweigend, es gilt die Unschuldsvermutung.
Maddie nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens
Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an. Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli.