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Bundestagswahl

Drastische Sozial-Kürzungen geplant: Weidel widerspricht eigenem AfD-Programm

  • Veröffentlicht: 10.01.2025
  • 14:57 Uhr
  • Claudia Scheele

In einem Interview spricht Alice Weidel (AfD) über die Pläne ihrer Partei, wie Ausgaben beim Arbeitslosengeld eingespart werden können. Es geht um massive Maßnahmen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Alice Weidel spricht im Interview über das Wahlprogramm der AfD - und widerspricht sich immer wieder selber.

  • Änderungen beim Arbeitslosengeld würde besonders ältere Arbeitslose hart treffen.

  • Ausländer:innen sollen kein Anrecht auf Sozialleistungen haben - unabhängig davon, ob sie in die Sozialkassen zuvor eingezahlt haben oder nicht.

Im Interview mit RTL und ntv spricht AfD-Parteichefin Alice Weidel über ihr Wahlprogramm zum Arbeitslosengeld. Geplant sind demnach tiefe Einschnitte, bei denen die Bezugsbedingungen erheblich verschärft werden und die Auszahldauer verkürzt werden soll. Nach diesen Plänen würden neue Arbeitslose schneller als heute ins Bürgergeld rutschen. Vor allem finanziell macht sich dies dann bemerkbar.

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Teil des AfD-Gesamtkonzeptes "aktivierende Grundsicherung" sei demnach, dass die "Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes" an die Arbeitszeit gekoppelt wird. Gleichzeitig sollen Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer und Solidaritätszuschlag wegfallen.

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Änderungen beim Arbeitslosengeld mit drastischen Folgen

Aktuell beträgt das Arbeitslosengeld zwischen 60 und 67 Prozent des Nettoentgelts vor der Arbeitslosigkeit. Bedingung ist, dass man zuvor innerhalb von 36 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitslose, die vorher zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren, bekommen bereits ein Jahr lang Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Die Pläne der AfD setzen Arbeitslose nun unter einen immensen finanziellen Druck. Im Wahlprogramm heißt es: "Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch um einen Monat." Das würde bedeuten, dass Personen für ein Jahr Arbeitslosengeld zuvor 15 Jahre versicherungspflichtig angestellt sein mussten.

Im Video: Weidel - "Deutschland ist Sklave der USA"

Weidel verteidigt diese Pläne und sagt im Interview, dass dies "keinen Druck auf Arbeitslose" machen würde. Doch besonders hart würde diese Änderung über 50-Jährige treffen, die besonders häufig arbeitslos werden. Aktuell können sie bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie zuvor vier Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt waren. Laut der Regelung der AfD müsste ein Arbeitsloser jedoch 39 Jahre lang beschäftigt sein, um zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Sozialleistungen nicht für Ausländer:innen

Auch beim Bürgergeld möchte die AfD Änderungen einführen. So soll der Bezug für Ausländer:innen erheblich erschwert werden und auf ein Jahr beschränkt werden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wie lange sie davor in die Sozialversicherung oder die Steuerkasse eingezahlt haben. Dies würde in Deutschland Stand September 2024 5,7 Millionen Menschen betreffen, die aktuell laut Bundesagentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. "Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen." Zum Beispiel wären dann ukrainische Flüchtlinge "nicht mehr bezugsberechtigt, weil sie nicht eingezahlt haben".

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Weiter heißt es im Programm: "Dazu wollen wir eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne "aufstockende" Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen."

Diese Begrenzung auf ein Jahr wollte Kanzlerkandidatin Weidel im Interview nicht eingestehen. Vielmehr widersprach sie dem eigenen Wahlprogramm immer wieder, da sie betonte, dass Personen, die in die Sozialkassen eingezahlt haben, auch Anspruch auf Sozialleistungen hätten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Dies steht jedoch klar im Widerspruch zu ihren vorherigen Aussagen, nach denen auch Ausländer:innen, die sozialversicherungspflichtig angestellt waren, keinen Bürgergeld-Anspruch haben sollen. Zumindest nicht länger als ein Jahr.

  • Verwendete Quellen:
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