Kartellamt entscheidet
Ticketverkauf: Deutsche Bahn missbraucht ihre Marktmacht
- Veröffentlicht: 29.06.2023
- 10:03 Uhr
- Anne Funk
Wer sein Zugticket künftig bei anderen Online-Anbietern als direkt bei der Deutschen Bahn kauft, könnte bald von Rabattaktionen profitieren. Grund ist eine Entscheidung des Bundeskartellamtes.
Das Wichtigste in Kürze:
Schon lange streiten die Deutsche Bahn und verschiedene Plattformen, die ebenfalls Zugtickets für den Fernverkehr verkaufen.
Nun hat das Bundeskartellamt entschieden, dass die Bahn Konkurrenten auf wettbewerbswidrige Weise benachteiligt.
Zukünftig dürfen Wettbewerber unter anderem auch eigene Rabattaktionen anbieten.
Beim Verkauf von Zugtickets nutzt die Deutsche Bahn ihre Marktmacht aus - das hat nun das Kartellamt mitgeteilt. "Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken", teilte die Behörde am Mittwoch (28. Juni) mit.
Im Video: ICE mit 800 Passagieren evakuiert - Mehrere Menschen kollabieren in der Hitze
ICE mit 800 Passagieren evakuiert: Mehrere Menschen kollabieren in der Hitze
Ein jahrelanger Streit zwischen der Deutschen Bahn und Internetplattformen wie Trainline oder Omio, bei denen Verbraucher:innen ebenfalls Bahntickets für den Fernverkehr kaufen können, ging dieser Feststellung voraus. Für den Vertrieb benötigen die Unternehmen bestimmte Daten, die nur der Bahn selbst vorliegen. "Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen", so das Bundeskartellamt.
Ungleichbehandlung soll beendet werden
Die Deutsche Bahn habe diese Daten der Konkurrenz nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. Obendrein habe der Konzern den Wettbewerbern für die Vermittlung der Tickets eine Provision vorenthalten, welche notwendig sei, damit es sich überhaupt lohne, die Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.
Die Deutsche Bahn wurde vom Kartellamt angewiesen, künftig "ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen". Das gelte auch für die Vermittlungsprovision. "Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten."
Für Verbraucher:innen könnte es sich künftig lohnen, zu vergleichen: Denn nun dürften die Konkurrenten auch eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. "Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet", hieß es weiter.
Kritik von der Bahn
Der Deutschen Bahn gefällt die Entscheidung des Kartellamts überhaupt nicht. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", teilte der Konzern mit. Für das Unternehmen habe der Beschluss weitreichende wirtschaftliche Folgen. "Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber."
Erfreut nahm dagegen die Konkurrenz die Entscheidung hin. Sie sei "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden", so Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline. "Es ist eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen."
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa