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Bonner Landgericht

Cum-Ex-Geschäfte: Prozess gegen Hamburger Bankier Olearius hat begonnen

  • Veröffentlicht: 18.09.2023
  • 17:03 Uhr
  • Anne Funk
Der angeklagte Bankier Christian Olearius (Mitte) zwischen seinen Anwälten Peter Gauweiler (links) und Rudolf Hübner im Gerichtssaal im Bonner Landgericht.
Der angeklagte Bankier Christian Olearius (Mitte) zwischen seinen Anwälten Peter Gauweiler (links) und Rudolf Hübner im Gerichtssaal im Bonner Landgericht. © Thomas Banneyer/dpa

Ein Steuerschaden von fast 280 Millionen Euro soll durch die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte entstanden sein. Einer der Hauptakteure war vermutlich der Hamburger Bankier Christian Olearius. In Bonn steht er nun vor Gericht.

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Wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung steht der Hamburger Bankier Christian Olearius seit Montag (18. September) in Bonn vor Gericht. Als persönlich haftender Gesellschafter der Warburg-Bank war der 81-Jährige in die sogenannten Cum-Ex-Deals eingebunden. 14 Fälle begangener oder versuchter Steuerhinterziehung werden ihm vorgeworfen, welche laut Anklageschrift einen Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro verursacht haben. Olearius erschien zum Prozessauftakt am Landgericht und bestätigte seine Personalien.

Im Video erklärt: Wie funktionieren Cum-Ex-Geschäfte?

Wie funktionieren Cum-Ex-Geschäfte? Und warum sie so heißen

Wie aktiv war Olearius beteiligt?

Der Angeklagte weist allerdings die Vorwürfe zurück. Sie beziehen sich auf die Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2006 bis 2011. Olearius soll später versucht haben, mit falschen Angaben eine Steuernachzahlung zu verhindern. Dafür soll auch der Kontakt mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprechen.

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Christian Olearius soll nach Darstellung der Ankläger bei den Geschäften aktiv und maßgeblich beteiligt gewesen sein. Insbesondere in Krisensituationen soll er eingebunden gewesen sein, um Risiken abzuwenden. Ihm sei bekannt gewesen, dass das Cum-Ex-Geschäftsmodell auf der Anrechnung beziehungsweise Erstattung von Steuern beruhte, die gar nicht gezahlt worden waren.

Bei dem Geschäftsmodell, das laut Bundesgerichtshof eine Straftat war, wurde der Staat um Milliarden geprellt.  Banken und andere Finanzakteure inszenierten dabei ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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