Staatliche Schutzvorgaben fallen
Corona-Virus: Letzte Maßnahmen fallen nun weg
- Aktualisiert: 07.04.2023
- 09:52 Uhr
- Melissa Aschauer
Die letzten Corona-Maßnahmen fallen nun weg. Ab Samstag ist die Zeit der staatlichen Schutzvorgaben im Kampf gegen die Pandemie vorbei. Doch einige warnen weiterhin vor Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Virus.
Das Wichtigste in Kürze
Zum 7. April laufen alle staatlichen Corona-Schutzvorgaben aus.
Rund drei Jahren haben diverse Corona-Regeln den Alltag der Menschen bestimmt.
Dennoch appellieren viele an die "Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen".
Rund drei Jahre haben diverse Corona-Regeln den Alltag der Menschen in Deutschland bestimmt. Nach mehreren Lockerungsschritten fallen am Samstagmorgen (8. April) auch die letzten staatlichen Schutzmaßnahmen weg.
Im Video: Corona-Impfung: Ärzte verteidigen hohes Honorar
Letzte Corona-Maßnahmen fallen
Der Karfreitag (7. April) ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz der letzte Tag, an dem noch bundesweite FFP2-Maskenpflichten für Besucher:innen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten. Später können Praxen auch über ihr Hausrecht von den Patienten verlangen, weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
"Die Corona-Schutzmaßnahmen haben rund drei Jahre unseren Alltag geprägt und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt sei es richtig, wieder zur Normalität zu kommen.
"Corona ist nach wie vor keine harmlose Erkältung, aber wir haben dank Impfungen und der steigenden Immunität der Bevölkerung inzwischen eine andere Situation als zu Beginn der Pandemie", sagte Laumann.
Er appellierte an die "Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen". Wer infiziert sei, sollte möglichst zu Hause bleiben, um andere nicht anzustecken. "Und wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will, sollten wir das respektieren."
Wer sich gegen Corona impfen lassen wolle, solle sich bei der niedergelassenen Ärzteschaft, vor allem von Hausärztinnen und Hausärzten oder in Apotheken beraten lassen. Dabei gehe es auch darum, ob nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) überhaupt eine (weitere) Impfung empfohlen werde, sagte Laumann. Impfen könnten die niedergelassenen Ärzte. Wer das zwölfte Lebensjahr vollendet habe, könne sich auch in Apotheken impfen lassen.
Ob es bei einer Verschärfung der Corona-Lage etwa im Herbst oder Winter wieder Schutzmaßnahmen geben könnte, liegt in der Hand des Bundes. Mit Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz zum 7. April können die Länder nach den Worten Laumanns keine weitergehenden Regelungen wie etwa Maskenpflicht im Personennahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder Testpflichten in Schulen und Kitas mehr anordnen.
Corona-Krisenmodus fällt auch in anderen Bereichen
Auch andere Bereiche haben den Corona-Krisenmodus inzwischen bereits verlassen. So sind Krankschreibungen am Telefon nicht mehr möglich. Für die Urlaubssaison 2023 fallen die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland weg. Die Verordnung läuft ebenfalls am Karfreitag aus.
Zu Jahresbeginn hatte wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa