Zweithöchstes Staatsamt
CDU-Politikerin Klöckner zur neuen Bundestagspräsidentin gewählt
- Veröffentlicht: 25.03.2025
- 13:37 Uhr
- dpa
Julia Klöckner hat schon eine lange politische Karriere hinter sich. Nun übernimmt die Rheinland-Pfälzerin das protokollarisch zweithöchste Amt im Staat – und das in schwierigen Zeiten.
Das Wichtigste in Kürze
Julia Klöckner ist die neue Bundestagspräsidentin geworden.
Zuvor war sie von der Unionsfraktion einstimmig nominiert worden.
Sie ist erst die vierte Frau in dem Amt.
Die CDU-Politikerin Julia Klöckner ist neue Bundestagspräsidentin. In der konstituierenden Sitzung des Parlaments wählten die Abgeordneten die 52-Jährige mit großer Mehrheit in das zweithöchste Staatsamt. Auf die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin entfielen 382 Ja- und 204 Nein-Stimmen, es gab 31 Enthaltungen und 5 ungültige Stimmen.
Klöckner ist erst die vierte Frau in diesem Amt, das protokollarisch gleich hinter dem des Bundespräsidenten angesiedelt ist. Vor ihr hatten es von 1972 bis 1976 Annemarie Renger (SPD), von 1988 bis 1998 Rita Süssmuth (CDU) und seit 2021 Bärbel Bas (SPD) inne. Das Vorschlagsrecht dafür hat traditionell die größte Fraktion im Bundestag. Die CDU/CSU-Fraktion hatte Klöckner einstimmig nominiert.
Staatssekretärin und Bundesministerin
Klöckner saß schon von 2002 bis 2011 im Bundestag und war seit 2009 auch Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium. Anschließend wechselte sie in die Landespolitik ihrer Heimat Rheinland-Pfalz und versuchte dort zweimal vergeblich, Ministerpräsidentin zu werden. Bei der Bundestagswahl 2017 meldete sie sich in Berlin zurück und war dann bis 2021 Bundeslandwirtschaftsministerin im Kabinett der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Die gelernte Journalistin gehörte zwischen 2012 und 2022 zur Riege der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und war bis zu ihrer Nominierung als Bundestagspräsidentin Schatzmeisterin ihrer Partei. Im alten Bundestag war sie wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion.
Leitung der Sitzungen und Vertretung nach außen
Die Aufgaben der Bundestagspräsidentin sind in der Geschäftsordnung genau beschrieben. "Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause", heißt es dort unter anderem.
Der Präsidentin steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden des Bundestages zu. Sie ist oberste Dienstbehörde für die Beamt:innen der Bundestagsverwaltung und schließt die Verträge ab, die für die Verwaltung besonders wichtig sind.