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Aufforderung zum Wählen

Bundestagswahl 2025: Wofür brauche ich eigentlich die Wahlbenachrichtigung?

  • Veröffentlicht: 12.02.2025
  • 16:52 Uhr
  • Monika Schneider
Eine geöffnete amtliche Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch.
Eine geöffnete amtliche Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch.© Marijan Murat/dpa

Der erste Schritt zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 ist die Wahlbenachrichtigung. Doch wozu ist diese eigentlich gut? Und welche Infos stehen drin?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an.

  • Wahlberechtigte sollten inzwischen in Besitz einer Wahlbenachrichtigung sein.

  • Doch auch ohne Wahlbenachrichtigung ist noch nicht alles verloren.

Fest steht: Wahlberechtigte sollten ihre Wahlbenachrichtigung inzwischen erhalten haben – spätestens am 1. Februar. Die Deutsche Post hatte am 13. Januar mitgeteilt, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen angelaufen ist.

Wo bleibt die Wahlbenachrichtigung?

Wenn Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben (Stand 12. Februar), handelt es sich womöglich um ein Versehen. Betroffene sollten laut Bundeswahlleitung für eine Nachprüfung sofort beim Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung nachfragen. Im schlimmsten Fall ist man nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen worden und auch dieser Fehler kann auf diese Weise schnell korrigiert werden.

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Welche Infos stehen in der Wahlbenachrichtigung?

Der erste Satz in der Wahlbenachrichtigung lautet: "Dieses Schreiben informiert Sie darüber, wie Sie wählen können." Nachzulesen sind die Adresse des jeweiligen Wahlraumes und dessen Barrierefreiheit sowie der Zeitraum für die Stimmabgabe am 23. Februar. Zudem wird beantwortet, wie sich ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen lässt.

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Was tun bei Verlust der Wahlbenachrichtigung?

Entscheidend ist, dass Sie von Ihrer Wahlberechtigung wissen. Die restlichen Informationen erhalten Sie notfalls auch bei der Gemeinde, zum Beispiel wo Sie Ihren Wahlraum erfragen können. Auch einen Wahlschein für die Briefwahl können Sie ohne den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung erhalten. Es genügt ein schriftlicher, formloser Antrag beim örtlichen Wahlamt. Ob auch eine Wahl ohne Wahlbenachrichtigung möglich ist, wird im Video erklärt:

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  • Verwendete Quellen:
  • Deutsche Post
  • Bundeswahlleitung
  • Amtliche Wahlbenachrichtigung
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