Prozess in Baden-Baden
Sechsjährige getötet und verstümmelt: Angeklagter schweigt
- Veröffentlicht: 07.09.2022
- 21:39 Uhr
- dpa
In Baden-Baden übernachtet eine Sechsjährige bei ihrem Spielplatzfreund und ist am nächsten Tag tot. Der Gastvater soll sie erstochen und ihre Leiche verstümmelt haben. Im nun begonnenen Prozess schweigt der Angeklagte.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
- In Baden-Baden übernachtet eine Sechsjährige bei ihrem Spielplatzfreund und ist am nächsten Tag tot.
- Der Gastvater soll sie erstochen und ihre Leiche verstümmelt haben.
- Im nun begonnenen Prozess schweigt der Angeklagte.
Am Landgericht Baden-Baden hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, dem ein schlimmes Verbrechen zur Last gelegt wird. Der gelernte Straßenbauer soll die Spielplatzfreundin seines Sohnes umgebracht und sich an der Leiche vergangen haben. Das Mädchen war Übernachtungsgast im Haus. Zum Prozessbeginn sagte der Angeklagte, hinter einer roten Aktenmappe versteckt, nur: "Ich möchte schweigen." Das ist sein gutes Recht, doch die Vorwürfe gegen ihn sind erschreckend.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres, die arglose Sechsjährige in seiner Wohnung heimtückisch getötet zu haben. Das Mädchen starb an einem Messerstich in den Hals und erstickte am eigenen Blut. Danach soll der Angeklagte das tote Mädchen im Intimbereich verstümmelt und sich an der Leiche mehrfach und massiv sexuell vergangen haben. Der Staatsanwalt listete unerträgliche Details auf, die der Vater des Mädchens als Nebenkläger mit anhören musste. Ein Dolmetscher übersetzte für den Mann aus Gambia in der Verhandlung.
Angeklagter soll Brand gelegt haben, um Tötung zu vertuschen
Einsatzkräfte, die in jener Nacht zu einem Brand gerufen worden waren, fanden die Leiche des Mädchens in einem Schlafzimmer der Wohnung des Beschuldigten. Das Feuer hatte der Gastvater nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gelegt, um die Tat zu vertuschen - obwohl vier Verwandte im Haus schliefen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zur Last.
In dem Prozess sind die Eltern des Mädchens und Bewohner des Hauses Nebenkläger. Nur der Vater des toten Mädchens war als Nebenkläger beim Prozess erschienen.
Tat sorgte deutschlandweit für Entsetzen
Das Verbrechen vor Weihnachten hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt, zumal nach und nach schwer erträgliche Details bekannt wurden. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Zeugen, die ihn vom Spielplatz kennen, hätten ihn als liebevollen Vater beschrieben, berichtete die Staatsanwaltschaft vor dem Prozess. Auch auf seiner Facebook-Seite präsentiert sich der Mann, der von der Mutter des Sohnes getrennt lebt, als solcher. Der Angeklagte ist seit seiner Festnahme am 20. Dezember in Untersuchungshaft.
Das Gericht hat acht Verhandlungstage bis Ende September angesetzt, 13 Zeugen und 5 Experten geladen - darunter einen psychiatrischen Sachverständigen, eine rechtsmedizinische Gutachterin und einen Brandsachverständigen.
Eine Untersuchung durch einen Psychiater hat der Angeklagte bislang verweigert. Er habe mehrere Suizidversuche unternommen. Unweigerlich denkt man bei den Vorwürfen an Nekrophilie, einen auf Leichen gerichteten Sexualtrieb. Der Forensiker und Kriminalist Mark Benecke warnte aber vor zu schnellen Schlüssen: "Es kann sein, dass der Täter weder pädophil noch nekrophil ist." Manche Täter suchten sich schwache Menschen als Opfer, da sie Angst vor Älteren hätten. Die Gewaltausübung könne ebenfalls ganz verschiedene Gründe haben.