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Rundfunkbeitrag soll steigen: Kommission rechnet mit 18,94 Euro
- Veröffentlicht: 17.11.2023
- 16:49 Uhr
- Damian Rausch
Unabhängige Finanzfachleute empfehlen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat. Ab 2025 könnte der Beitrag somit auf 18,94 Euro ansteigen. Die Entscheidung steht jedoch noch aus
Das Wichtigste in Kürze
Die Diskussion um eine Beitragserhöhung wird durch den Skandal um Vetternwirtschaft beim RBB verschärft.
Mehrere Ministerpräsidenten lehnen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab, da sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen.
ARD, ZDF und Deutschlandradio verweisen auf inflationsbedingte Kostensteigerungen und betonen eine moderate Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028.
Der Rundfunkbeitrag wird nach vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten ab 2025 von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro angehoben. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem Entwurf der Expertenkommission KEF hervor, der am Freitag bekannt wurde. Eine abschließende Empfehlung an die Bundesländer, die das letzte Wort über die Beitragshöhe haben, will die Kommission Anfang 2024 geben. Sie sollen der KEF-Empfehlung aber eng folgen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert sich überwiegend aus dem Gebührenaufkommen von Haushalten und Unternehmen. Im Jahr 2022 sind 8,4 Milliarden Euro für die Medienanstalten zusammengekommen. Die Beitragshöhe regelt ein Staatsvertrag, dem alle Bundesländer einstimmig zustimmen.
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Geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags birgt Konfliktpotenzial
Die Empfehlung für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte zu einem Konflikt führen, da mehrere Ministerpräsidenten dagegen sind, weil sie keine Unterstützung in der Bevölkerung sehen. Dies könnte zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Die Gegner der Beitragserhöhung verweisen auch auf den Skandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im Zusammenhang mit Vetternwirtschaft und Verschwendung, der zu personellen Konsequenzen führte und noch Gegenstand von Ermittlungen und eines Untersuchungsausschusses ist.
Diskussionen um die Finanzplanung öffentlich-rechtlicher Sender
Innerhalb der Länder und der Medienbranche gibt es Kritik an den Länderchefs, die sich frühzeitig für Beitragsstabilität entschieden und damit das Ergebnis der noch laufenden KEF-Berechnungen vorweggenommen haben. Die KEF organisiert die Überprüfung des Finanzbedarfs unabhängig vom Staat. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weisen auf die inflationsbedingten Kostensteigerungen hin und haben ihren Finanzbedarf für die Jahre 2025 bis 2028 moderat angemeldet. Der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro gilt mindestens bis Ende 2024.
Staatsvertragsregelungen und gerichtliche Eingriffe
Bei der letzten Änderung des Rundfunkbeitrags musste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, da Sachsen-Anhalt unter Ministerpräsident Reiner Haseloff eine Erhöhung ablehnte und damit allein gegen alle anderen Bundesländer stand. Letztlich setzte das Gericht eine Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durch und rügte Sachsen-Anhalt.
Der Rundfunkbeitrag ist Teil eines Staatsvertrags der Länder, der den Aufbau und die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender regelt, wobei die Länder keinen Einfluss auf Programminhalte haben, um die Presse- und Rundfunkfreiheit zu wahren. Der Finanzbedarf der Sender wird von der KEF geprüft und ergibt sich aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa