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Pressekonferenz in Berlin

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Drei "weibliche blühende Pflanzen" im Eigenanbau erlaubt

  • Aktualisiert: 13.04.2023
  • 12:15 Uhr
  • Anne Funk

Kommt nun Cannabis für alle? Ganz so wird es wohl nicht sein, doch Befürworter der Legalisierung in Deutschland warteten gespannt auf die Eckpunkte, die am Mittwoch in Berlin vorgelegt wurden. 

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"Die Legalisierung von Cannabis: sie kommt doch" - mit diesen Worten teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Ankündigung für die für Mittwoch (12. April) angekündigte Pressekonferenz auf Twitter. Zusammen mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Grüne), hat er nun in Berlin die überarbeiteten Pläne vorgestellt.

Fachpolitiker:innen der Koalition zeigten sich erfreut, dass nun Bewegung in die Legalisierungspläne kommt. "Ein verspätetes Osterei liegt im Hanfnest!", twitterte etwa die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. "Endlich!", schrieb die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke, sie sei "sehr gespannt".

Die neuen Pläne zur Cannabis-Legalisierung sind nicht so weitreichend wie ursprünglich von der Ampel-Koalition geplant. Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, wird es vorerst nicht geben. Erst in einem zweiten Schritt werde das in Modellregionen erprobt. Darauf habe man sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt. 

Grundsätzlich verteidigten Özdemir und Lauterbach die Legalisierungspläne. Sie bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach damit der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. Die am Mittwoch präsentierten Eckpunkte seien ein weiterer Zwischenschritt. Bereits im April solle ein erster konkreter Gesetzesentwurf vorgelegt werden, welcher Besitz, Eigenanbau und Vereine regelt. Nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss müsse dieser dann noch durch Bundestag und Bundesrat.

Das sind die Eckpunkte

  • Maximal 25 Gramm sollen als "Genusscannabis" zum Eigenkonsum straffrei sein. Diese Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Im Eigenanbau sind drei "weibliche blühende Pflanzen" pro volljähriger Person erlaubt, müssen aber vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt sein.
  • Zu Genusszwecken dürfen "nicht-gewinnorientierte" Vereine mit maximal 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Mitglieder abgeben. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft ist 18 Jahre. Die Clubs dürfen keine Werbung machen und müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen. Man darf nicht in mehreren Vereinen Mitglied sein. 
  • Pro Vereinsmitglied dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgegeben werden, bei Mitgliedern unter 21 Jahren nur 30 Gramm. Es soll eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt geben. Gezahlt wird durch Mitgliedsbeiträge, auch sei möglich, dass ein zusätzlicher Betrag pro abgegebenem Gramm fällig werde.
  • Konsumiert werden darf in den Vereinsräumen, die einen Mindestabstand zu Schulen und Kitas einhalten müssen, allerdings nicht, auch kein Alkohol.
  • Kiffen in der Öffentlichkeit ist nicht in der Nähe von Schulen und Kitas erlaubt, in Fußgängerzonen erst nach 20 Uhr.
  • Werden Minderjährige mit Cannabis erwischt, müssen sie an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • Wer bereits früher wegen Besitzes oder Eigenanbau von bis zu 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen verurteilt wurde, kann auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
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  • Verwendete Quellen:
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