Sozialreform
Nachfolger von Hartz IV: Ampel beschließt Bürgergeld
- Veröffentlicht: 14.09.2022
- 13:35 Uhr
- dpa
Das Bürgergeld ist die zentrale Sozialreform der Ampel. Jetzt hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf dazu auf den Weg gebracht.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
- Die Bundesregierung hat das Bürgergeld beschlossen.
- Es soll zukünftig Hartz IV ablösen.
- Das steckt hinter der Sozialreform.
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.
Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. Diese Maßnahmen sind mit der Sozialreform geplant:
Höhe der Regelsätze:
Darüber war in der Koalition gerungen worden. Klar war, dass die Menschen wegen der hohen Inflation entlastet werden sollten - offen war nur, wie stark und durch welchen Mechanismus. Der Koalitionsausschuss hatte sich Anfang September darauf verständigt, dass der Satz um 50 Euro steigen soll. 502 Euro monatlich sollen es etwa für Alleinstehende sein.
Sanktionen:
Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss den Plänen zufolge weniger Sanktionen fürchten. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen generell stark eingeschränkt werden. So sollen künftig im ersten halben Jahr nur eingeschränkt Leistungsminderungen möglich sein, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt hat. Bei sogenannten Pflichtverletzungen hingegen, wenn also eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wurde, soll es im ersten halben Jahr gar keine Sanktionen mehr geben.
Anreize:
"Statt auf demotivierende, häufig kontraproduktive Sanktionen setzt das Bürgergeld auf positive Anreize", sagte Audretsch. Geplant ist etwa eine Weiterbildungsprämie von 150 Euro. Heil hatte in Interviews die Bedeutung solcher Anreize betont und gesagt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten. Nur durch Qualifizierung könne der Weg aus der Bedürftigkeit in Arbeit eröffnet werden.
Vermögen:
Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie eigentlich als zu groß gilt. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.
Kooperation:
Wichtig ist den Koalitionären, dass Jobcenter den Betroffenen "auf Augenhöhe" begegnen sollen, wie sie es schon in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben. Am Anfang soll ein Kooperationsplan erarbeitet werden. Was wünscht sich der oder die Arbeitslose für den weiteren Werdegang? Besser als bisher sollen diese Wünsche berücksichtigt werden. Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: "Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben", sagt er. "Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden."