Freitag, 2. Januar
Good News: Mehr Transparenz bei Marmelade, Honig und Saft im Supermarkt
- Veröffentlicht: 02.02.2024
- 04:45 Uhr
- teleschau
Verbraucher:innen können künftig besser nachvollziehen, aus welchem Land der Honig kommt, den sie gekauft haben. Das Europaparlament und Vertreter der EU-Staaten haben sich auf genauere Angaben über die Herkunft auf dem Produkt-Etikett geeinigt. Das hat einen besonderen Grund. Ebenso wie die Anpassung für Säfte und Marmelade.
Neue EU-Vorschrift nach ernüchternder Studie
Honig ist nicht nur schmackhaft, sondern gilt auch als bewährtes Hausmittel bei Erkältungen oder Halsschmerzen. Doch damit dieser wirkt, sollte er möglichst rein sein. Damit Verbraucher:innen die Herkunft des Honigs in Zukunft besser nachvollziehen können und vor gepanschtem Honig geschützt werden, gibt es jetzt neue EU-Vorschriften zu den Angaben über die Herkunft auf dem Etikett. Bisher musste auf Honig-Gläsern nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht.
Hintergrund: Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Sommer 2023 ist knapp die Hälfte des importierten Honigs in die EU gestreckt. 218.000 Tonnen Honig werden jedes Jahr in der EU produziert, 185.000 Tonnen werden zusätzlich importiert. Die EU-Kommission hat sich die importierte Ware genauer angeschaut. Ergebnis: von 320 untersuchten Proben waren 147 gestreckt. Da Honig zu fast 80 Prozent aus Zucker besteht, ist es besonders leicht, ihn mit Zucker-Wasser-Mischungen zu panschen. Im Geschmack fällt das nicht auf.
Durch die neue Regelung können Konsument:innen fortan besser erkennen, ob der Honig beispielsweise in Ländern wie China oder Argentinien hergestellt wurde. Die neue Vorschrift besagt auch, dass künftig angegeben werden muss, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist abhängig davon, wann sie von dem EU-Parlament und den Parlamenten der einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird, was jedoch nur als Formsache gilt. Ähnliche nationale Vorschriften gibt es schon in Frankreich und Ungarn.
Einzelnen Mitgliedsstaaten können entscheiden, ob lediglich die Herkunft der vier größten Anteile im Honig gekennzeichnet werden muss oder alle Länder angezeigt werden müssen, aus denen die Honig-Anteile stammen. Für Verpackungen, die weniger als 30 Gramm enthalten, solle möglicherweise ein Code die Angaben über die Herkunftsländer ersetzen.
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Neue Regelungen bei Marmelade und Saft
Die Vertreter der Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich darüber hinaus auf neue Regelungen bei Marmeladen und Säften geeinigt. So dürfen Säfte in Zukunft als "zuckerreduziert" deklariert werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Diesen Anteil durch Süßungsmittel zu ersetzen, sei zudem unzulässig.
Des Weiteren sollen demnächst Marmeladen fast zur Hälfte aus Obst hergestellt werden. Die Regelung besagt, dass ein Kilogramm dann mindestens 450 Gramm Obst enthalten soll.
Von den neuen Vorschriften profitieren insbesondere die Verbraucher:innen. Ihnen bietet sich im Supermarktregal künftig mehr Transparenz, wenn es darum geht, echten Honig, Marmelade oder zuckerreduzierte Säfte zu kaufen. Zudem können sie darüber auch Rückschlüsse auf den Transportweg ziehen, den der Honig hinter sich hat, um so ein Bild von dem ökologischen Fußabdruck zu bekommen.