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Daten und Fakten

#ZOL-Thema: Rassismus und Alltagsdiskriminierung – Wie tolerant ist Deutschland?

  • Veröffentlicht: 11.10.2021
  • 16:03 Uhr
  • sb
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© picture alliance / Geisler-Fotopress | Steffi Adam/Geisler-Fotopress

Heute Abend sprechen Linda Zervakis und Matthias Opdenhövel mit mehreren Gästinnen und Gästen über Diskriminierung in Deutschland. Wie sieht die Faktenlage aus? Welche Anlaufstellen gibt es für Betroffene?

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Neben der Talkrunde zu Diskriminierungserfahrungen im Alltag mit den Gästinnen und Gästen Gil Ofarim, Emilia Roig und Michel Abdollahi zeigt "Zervakis & Opdenhövel. Live." heute Abend das große Sozial-Experiment. Die zentrale Frage lautet: Wie tolerant sind wir wirklich?

Diskriminierung und Rassismus: Die Fakten

Zu Rassismuserfahrungen in Deutschland gibt es einige wissenschaftliche Studien, die auf Umfragen basieren. Darin zeigt sich leider deutlich: Rassismus gehört für viele Menschen zum Alltag.

So nahmen zum Beispiel bei einer Online-Umfrage, durchgeführt vom Verein Gesicht Zeigen!, der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY und dem Meinungs- und Marktforschungsunternehmen Civey, im Sommer 2020 mehr als 5.000 Deutsche über 18 Jahren teil.

Rund 20 Prozent der befragten Personen gaben an, rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet zu haben.

Auffällig ist der Kontrast zwischen Anspruch und Wirklichkeit, wenn es um Bemühungen gegen Diskriminierung geht. Während 58 Prozent der befragten Beschäftigten davon überzeugt waren, dass sich das Unternehmen, in dem sie arbeiten, aktiv gegen Rassismus positioniert, gaben dennoch rund 45 Prozent von ihnen an, dass Rassismus in der Belegschaft gar nicht offen thematisiert werde.

28 Prozent sagten aus, dass sie einen rassistischen Vorfall nicht sofort ihrem Vorgesetzten melden würden. Ein möglicher Grund dafür: Rund 40 Prozent der Betroffenen wissen nicht, an wen sie sich bei rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz wenden können.

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Weitere Informationen bei Galileo:

Preview: Das Sozial-Experiment - wie tolerant sind wir wirklich?

Gegen Diskriminierung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darin ist festgeschrieben: Niemand darf wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden.

Das Gesetz gilt sowohl für das Berufsleben als auch für Alltagsgeschäfte.

Bei Benachteiligungen im Arbeitsumfeld können sich Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber beschweren, wodurch ihnen keine Nachteile entstehen dürfen. Betroffene haben zudem das Recht, auf Entschädigung zu klagen.

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Beratung und Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle

Jeder Mensch, der sich diskriminiert fühlt, kann sich für eine kostenlose juristische Erstberatung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Weitere Informationen finden sich unter www.antidiskriminierungsstelle.de

Mehr zum Thema erfährst du heute Abend bei "Zervakis & Opdenhövel. Live.", 20:15 Uhr auf ProSieben.

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