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"Politische Hexenjagd"

Nach dem Wahlsieg von Trump: Was wird aus den Strafverfahren gegen ihn?

  • Aktualisiert: 07.11.2024
  • 16:53 Uhr
  • Babette Büchner

In gleich vier Strafverfahren ist Donald Trump angeklagt. Mit seiner Wiederwahl ins Weiße Haus dürften die Prozesse nun allerdings wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Donald Trumps Sieg bei den US-Präsidentschaftswahlen hat auch Auswirkungen auf seine Strafprozesse.

  • Verfahren auf Bundesebene kann das Justizministerium unter Trump schlicht einstellen.

  • Trump selbst hatte mehrfach von einer "politischen Hexenjagd" gesprochen.

In Washington ist Donald Trump im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt. Im Falle einer Verurteilung könnte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe drohen - doch dazu dürfte es nicht kommen. Da es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, könnte das Justizministerium unter Trump den Prozess schlicht einstellen. Trump hat bereits angekündigt, den zuständigen Sonderermittler Jack Smith sofort nach seinem Amtseid zu feuern.

Das Verfahren war zuletzt ohnehin ins Stocken geraten. Smith hat die Anklage im Sommer überarbeitet, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte. Trump selbst hatte auf seiner Plattform Truth Social geschrieben: "Die Demokraten nutzen das Justizministerium als Waffe gegen mich, weil sie wissen, dass ich gewinne." Er bezeichnete die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd".

Das Verfahren zur Dokumenten-Affäre

Bei einem zweiten Verfahren auf Bundesebene wird Trump beschuldigt, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Die zuständige Richterin in Florida hatte das Verfahren bereits im Sommer eingestellt. Sie begründete die Entscheidung mit Zweifeln an der rechtmäßigen Ernennung des Sonderermittlers Smith in dem Fall. Dieser legte dagegen allerdings Berufung ein.

Auch dieses Verfahren dürfte sich nach Trumps Wiedereinzug ins Weiße Haus auf Anweisung des Justizministeriums hin in Luft auflösen. Oder Sonderermittler Smith verfolgt es gar nicht erst weiter - der Gepflogenheit folgend, dass das Justizministerium nicht gegen den amtierenden Präsidenten ermitteln kann.

Im Video: Erfolg im Schweigegeld-Prozess - Trump erhält Strafe erst nach US-Wahl

Im Bundesstaat Georgia ist Trump wegen seiner Einflussversuche bei der Wahl 2020 angeklagt - gemeinsam mit mehreren Mitangeklagten. Anders als bei Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump im Fall eines Schuldspruches in Georgia nach seinem Einzug ins Weiße Haus nicht selbst begnadigen. Er kann das Verfahren auch nicht selbst einstellen lassen.

Doch die zuständige Staatsanwältin Fani Willis hatte zuletzt zahlreiche Rückschläge erlitten. Das Oberste Gericht in Georgia beschäftigt sich gerade mit der Frage, ob Willis von dem Fall abgezogen werden soll. Sie hatte sich durch eine Liebesbeziehung zu einem der Ankläger selbst disqualifiziert. Trumps Anwälte werfen ihr vor, von der Beziehung unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Sollte Willis abgezogen werden, könnte das gesamte Verfahren in sich zusammenfallen. Doch selbst falls Willis zuständig bleiben sollte, haben Trumps Anwälte bereits argumentiert, dass das Verfahren gegen den Republikaner nicht vor Ende von dessen zweiter Amtszeit beginnen dürfe - also 2029.

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Vorerst kein Strafmaß in New York

In New York haben Geschworene Trump bereits Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Allerdings wurde die Strafmaßverkündung bisher mehrfach verschoben - aktuell ist sie für den 26. November angesetzt. Trump droht maximal eine mehrjährige Haftstrafe.

Ob der Termin tatsächlich stattfindet, ist offen. Fachleute gehen davon aus, dass er verschoben werden dürfte. Selbst falls Trump zu einer Haftstrafe verurteilt werden sollte, gilt es als unwahrscheinlich, dass er diese noch vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit antreten müsste. Es ist allerdings schwer, in dem Fall Vorhersagen zu treffen, da es dafür keinerlei historischen Präzedenzfall gibt.

:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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