Impfpflicht für Gesundheitspersonal: Ungeimpften in Arztpraxen droht die Kündigung

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  • 17.01.2022
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Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine Impfpflicht. Bei Nichtbefolgen könnten ihnen Abmahnungen und später Kündigungen drohen.

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