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Streik im ÖPNV: Muss ich trotzdem in die Arbeit oder zur Schule?

  • Veröffentlicht: 27.03.2023
  • 08:00 Uhr
  • Lars-Ole Grap

In ganz Deutschland wird gestreikt, muss ich trotzdem zur Arbeit oder zur Schule? Oder habe ich Anspruch auf Homeoffice? Wir geben dir hier die Antworten auf deine Fragen. Im Clip: Was du zum Streik wissen musst.

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Streik bei Bus und Bahn: Das gilt für Arbeitnehmer:innen

  • Streiks im öffentlichen Nahverkehr entschuldigen keine Verspätungen oder gar das Fehlen am Arbeitsplatz. Mit anderen Worten: Auch wenn Busse, Züge und Co. nicht fahren, musst du rechtzeitig deine Arbeit antreten.

  • Streiks werden normalerweise vorher angekündigt. Du musst dich also selbst um alternative Lösungen kümmern, wie du zur Arbeit oder in die Schule kommst. Egal ob Fahrrad, Carsharing-Angebote oder ganz klassisch zu Fuß: Hauptsache, du bist pünktlich.

  • Grundsätzlich muss die Alternative aber "zumutbar" sein. Was zumutbar ist, das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschalisieren. Grundsätzlich gilt das, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Im Zweifel hilft es sicherlich, wenn du rechtzeitig mit deinen Vorgesetzten sprichst.

  • Anspruch auf Homeoffice besteht nicht, solange es nicht auch im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

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Streik: Die Folgen, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst

💰 Wenn es keine Vereinbarungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, dann gilt grundsätzlich erst mal das Prinzip "ohne Arbeit kein Lohn".

📝 Wenn du wegen eines Streiks gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommst, dann kann das weitreichende Folgen von Entgeltkürzung bis zur Abmahnung nach sich ziehen.

❄ Du als Arbeitnehmer:in hast grundsätzlich das Wegerisiko. Das bedeutet, dass du wegen (absehbaren) Verkehrsbehinderungen dennoch pünktlich sein musst. Außer Streiks gilt das auch für Staus oder Wettereinflüsse.

Streik im ÖPNV: Das gilt für Schüler:innen und Kinderbetreuung

Grundsätzlich haben auch alle Kinder bis 18 Jahre pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Schule zu sein. Denn: In Deutschland gilt die Schulpflicht: Allerdings kann die jeweilige Schule entscheiden, ob es als "unentschuldigtes Fehlen" zählt, wenn du aufgrund eines Streiks im öffentlichen Personen-Nahverkehr nicht zum Unterricht erscheinst.

Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen. Wenn du dein Kind wegen eines Streiks nirgendwo anders unterbringen kannst, dann kann ein Elternteil für die Betreuung zu Hause bleiben. Aber auch hier gilt, dass erst nach Alternativen gesucht werden muss.

Besonders wenn der Streik Tage vorher angekündigt wurde, ist die Suche nach Alternativen zumutbar. Nachteile dürfen dir nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches aber nicht entstehen. Der Paragraf regelt die bezahlte Freistellung von Arbeitnehmer:innen in besonderen Fällen. Zumindest solange sie "verhältnismäßig" und von "nicht erheblicher Zeit" sind. Achtung: Informiere dich immer, ob es hier Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.

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Häufige Fragen zum Streik

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