Schöffen gesucht: So wirst du ehrenamtlicher Richter
- Veröffentlicht: 27.02.2023
- 13:40 Uhr
- Lars-Ole Grap
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gesucht. Doch was machen die ehrenamtlichen Richter:innen eigentlich? Wir erklären dir ihre Aufgaben und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um das Amt zu bekleiden. Im Video: Wir haben einer Schöffin zehn direkte Fragen gestellt.
Das Wichtigste zum Thema Schöffen
Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die aktuelle Amtsperiode begann am 1. Januar 2019. Derzeit werden landesweit vielerorts Schöffen für die kommende Amtszeit gesucht.
Schöffen werden bei Amts- und Landgerichten, in Hessen auch bei den Ortsgerichten eingesetzt.
Es wird kein Entgelt gezahlt. Nach dem Justiz-Vergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bekommst du aber eine Entschädigung für deinen Aufwand. Dein Verdienst-Ausfall oder die Fahrtkosten werden also erstattet.
Diese Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen
👱 Paragraph 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) legt das Mindestalter für Schöffinnen und Schöffen auf 25 Jahre, das Höchstalter auf 70 Jahre fest.
🇩🇪 Nur wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann Schöffin oder Schöffe in Deutschland werden.
🏥 Kandidat:innen müssen gesundheitlich geeignet sein, um das Amt zu bekleiden.
💶 Außerdem dürfen sie sich nicht in sogenannten "finanziell ungeordneten Umständen" befinden, die die Ausübung des Amtes beeinträchtigen und in absehbarer Zeit nicht zu ordnen sind ("Vermögenverfall", § 33 GVG). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren gegen dich eröffnet wurde.
⚖ Wer Vorstrafen hat, darf für einen bestimmten Zeitraum nach der Verurteilung (abhängig von der Art des Verbrechens und dem Strafmaß) nicht das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen bekleiden.
Was macht ein Schöffe eigentlich?
Gleichberechtigte Teilnahme an der Hauptverhandlung
Schöffinnen und Schöffen nehmen im gleichen Umfang wie Berufsrichter:innen an Verhandlungen teil. Sie wirken beim Urteil und bei allen weiteren Entscheidungen im Hauptverfahren mit. Damit haben sie die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter:innen.
Einfluss auf Verfahren und Urteilsfindung
Schöffinnen und Schöffen wirken bei der Urteilsfindung mit, entscheiden über Bewährungsauflagen oder die Einstellung eines Verfahrens. Sie können den Angeklagten Fragen stellen, Zeug:innen und Sachverständige anhören. Schöffinnen und Schöffen können auch Anregungen zur weiteren Beweis-Aufnahme geben.
Verantwortung und Haftung
Da Schöffinnen und Schöffen den Berufsrichter:innen gleichgestellt sind, gelten für sie die gleichen zivil- und strafrechtlichen Regeln. Sie können für ein "falsches" Urteil nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Es gilt das sogenannte "Spruchrichter-Privileg". Ohne eine strafbare Pflichtverletzung kann kein:e Richter:in zum Schadensersatz verurteilt werden. Schöffinnen und Schöffen müssen grundsätzlich unvoreingenommen und neutral an einen Fall herangehen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt immer die Unschuldsvermutung.
Pflichten der Schöffen
Grundsätzlich müssen Schöffinnen und Schöffen an den Verhandlungen teilnehmen. Aus wichtigen Gründen können sie von der Pflicht entbunden werden. Persönliche Interessen und Verpflichtungen müssen gegenüber dem Schöffendienst zurückgestellt werden. Wer das Schöffenamt bekleidet, muss an allen Sitzungstagen anwesend sein, auch wenn sich ein Verfahren über Monate erstreckt.
Die häufigsten Fragen zum Thema Schöffen
Als Schöffe nimmt man mit allen Rechten und Pflichten von Berufsrichter:innen an Hauptverhandlungen im Gericht teil. Ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit ist die Urteilsfindung oder die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens.
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, gibt es kein Entgelt. Einer Schöffin bzw. einem Schöffen werden aber zum Beispiel der Verdienst-Ausfall oder die Fahrtkosten erstattet.
Um Schöffin oder Schöffe in Deutschland zu werden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man muss etwa die deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Verwaltungsbehörden der Bezirke erstellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten. Daher ist auch ein Wohnsitz in diesem Bezirk notwendig.