Rettungsgasse bilden: So machst du es richtig
- Veröffentlicht: 14.08.2023
- 08:45 Uhr
- Joana Hahn
Rechts oder links? Eine Rettungsgasse zu bilden, ist gar nicht so kompliziert. Wir zeigen dir, wie du dir merken kannst, wo du dich einordnen musst und warum das so wichtig ist.
Das Wichtigste zum Thema Rettungsgasse
Auf Autobahnen und mehrspurigen Fahrbahnen musst du bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse bilden.
Diese Gasse sollte sich zwischen der äußersten linken Spur und den rechts davon liegenden Spuren befinden.
Durch die Bildung einer Rettungsgasse und die beschleunigte Ankunft der Rettungskräfte steigert sich die Überlebenschance für schwer verletzte Personen signifikant.
Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wenn Rettungskräfte dadurch behindert werden oder es zu Sachbeschädigungen kommt, kann es bis zu 320 Euro kosten. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Dies droht dir auch, wenn du unberechtigt die Rettungsgasse befährst.
Rettungsgasse: Die Hand-Regel
Rettungsgasse bilden: So machst du es richtig
Wer hat die Rettungsgasse erfunden?
Die Rettungsgasse wurde von einem Polizisten namens Karl-Heinz Kalow erfunden, der in den 60er Jahren bei der Autobahnpolizei in Münster arbeitete.
Damals wussten die Fahrer nicht, wie sie sich im Stau oder nach einem Unfall verhalten sollten. Krankenwagen und Feuerwehr kamen oft zu spät zu den Opfern. Kalow schlug 1963 vor, dass Autos im Stau Platz machen sollten, damit Rettungsfahrzeuge durchkommen können. Erst 1970 wurde die Idee in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
Damals musste die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden, weil es keine Autobahnen mit mehr als zwei Spuren gab. Seit 2016 lautet die Regel, dass auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Spuren für eine Richtung eine Gasse zwischen der linken und der direkt rechten Spur gebildet werden muss.
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Die häufigsten Fragen zur Rettungsgasse
Auf dreispurigen Autobahnen musst du die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der Spur daneben frei machen.
Auf vierspurigen Autobahnen musst du die Rettungsgasse ebenfalls zwischen der ganz linken und der Spur daneben frei machen.
Wenn du die Rettungsgasse nicht einhältst, droht dir ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wenn du unberechtigt die Rettungsgasse befährst, droht dir ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Erfunden hat die Rettungsgasse der Autobahnpolizist Karl-Heinz Kalow in den 60er-Jahren.