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Lockerung des Kontaktverbots: Darf ich Family und Freunde endlich wieder treffen?

  • Veröffentlicht: 08.05.2020
  • 18:45 Uhr
  • Galileo
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Die generellen Kontaktbeschränkungen gelten noch bis zum 5. Juni. Doch es gibt auch Lockerungen für Familien, Freunde und Partner. Wen du jetzt wieder draußen treffen oder sogar in der Wohnung besuchen darfst.

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Das Wichtigste zum Thema Besuche in Corona-Zeiten

  • Am 6. Mai einigte sich die Regierung auf eine neue Lockerung: Es dürfen sich nun in der Öffentlichkeit 2 Haushalte treffen - das heißt 2 Familien, 2 Paare oder die Mitglieder aus 2 Wohngemeinschaften. In einigen Bundesländern gilt das heute schon, in anderen erst in den nächsten Tagen. Seine Familie darf man teils auch wieder daheim besuchen.

  • Alle neuen Lockerungen entfallen, sobald die Zahl der Neu-Infektionen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von 7 Tagen um mehr als 50 pro 100.000 Einwohner steigt.

  • Für alle gilt weiterhin: Kontakte minimieren, Hygiene-Regeln beachten und mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen aus einem anderen Haushalt halten. Jetzt, wo man wieder mehr Kontakte haben darf, sind diese Regeln wichtiger denn je.

  • Erst wenn es einen Impfstoff gibt, können sich alle (insbesondere auch Großeltern und Enkel) wieder in die Arme nehmen.

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Wen darf ich wo sehen?

Stand 7. Mai

Baden-Württemberg: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Ab 11. Mai darfst du dich auch mit Personen eines weiteren Hausstands draußen treffen.

Deine Familie (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder und ihre Partner) darfst du zu Hause besuchen. Auch Freunde, sofern ihr nicht mehr als 5 Personen seid. Ab 11. Mai entfällt die 5-Personen-Regel für Geschwister.

Bayern: Es dürfen sich jetzt auch Personen aus 2 Haushalten treffen. Dies gilt für den privaten und öffentlichen Raum. Mit den Personen, mit denen du zusammenlebst (Eltern, Großeltern, Kindern, Enkelkindern und Geschwistern sowie einer weiteren Person), darfst du sowieso draußen sein.

Zu Hause besuchen kannst du nur Angehörige des eigenen Hausstands, deinen Partner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie eine weitere Person.

Berlin: Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt mit Personen des eigenen Haushalts sowie einer anderen Person erlaubt. Ab 11. Mai dürfen sich auch 2 Haushalte treffen. Zu Hause darfst du deinen Partner besuchen sowie allein eine weitere Person aus einem anderen Haushalt.

Brandenburg: Du darfst nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ab 9. Mai dürfen sich 2 Haushalte treffen. Besuchen darfst du deinen Partner. Familientreffen in der Wohnung sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands beschränkt.

Bremen: Hier dürfen nur 2 Personen unterwegs sein, bei Familienangehörigen auch mehr. Ab 13. Mai dürfen sich auch Angehörige von 2 Haushalten treffen. Der Besuch zu Hause ist nicht generell untersagt. Der Kreis der Menschen, mit denen man sich trifft, solle aber möglichst gleichbleibend und klein sein.

Hamburg: Du darfst nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ein Besuch von Verwandten ist erlaubt. Am 12. Mai werden neue Regeln beschlossen.

Hessen: Du darfst nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder der Familie unterwegs sein. In ein paar Wochen sollen sich dann auch Leute aus 2 Haushalten treffen dürfen. Du kannst deinen Partner und eine enge Bezugsperson zu Hause besuchen.

Mecklenburg-Vorpommern: Im öffentlichen Raum dürfen 2 Personen gemeinsam unterwegs sein, die nicht demselben Hausstand angehören. Demnächst sollen sich dann auch Menschen aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Familienbesuche bei Partnern, Kindern, Eltern und Großeltern sind erlaubt. Du kannst auch deinen Partner mitnehmen, wenn er bei dir lebt. Von Besuchen bei der Familie wird jedoch generell dringend abgeraten. Aus einem anderen Bundesland darf nur einreisen, wer seinen Partner sehen will.

Niedersachsen: Du darfst nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ab 11. Mai können sich wieder Angehörige aus 2 Haushalten treffen. Zu Besuchen daheim schreibt die Landesregierung: Der Kreis der Menschen solle möglichst klein und gleichbleibend sein. Partner darf man besuchen. Von Besuchen bei den Großeltern wird abgeraten.

Nordrhein-Westfalen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Partner und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ab 11. Mai darf man sich dann auch mit den Personen eines weiteren Hausstands draußen treffen. Beschränkungen für die eigene Wohnung gibt es nicht.

Rheinland-Pfalz: Der Aufenthalt draußen ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Bald dürfen sich wohl wieder Angehörige aus 2 Haushalten treffen.

Saarland: Privat sowie im öffentlichen Raum ist die Zusammenkunft mehrerer Menschen im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Dazu auch mit Partnern sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Geschwisterkindern sowie den Angehörigen eines weiteren Haushalts. Jeder soll aber seine Kontakte zu anderen auf ein Minimum reduzieren.

Sachsen: Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und ihrem Partner.

Du darfst dich privat nur mit den Personen aus dem eigenen Hausstand und ihren Partnern treffen und mit ihnen auch Familienfeiern veranstalten. Dabei sein dürfen auch eine weitere Person und ihr Partner, die nicht zum Hausstand gehören. Ab 18. Mai können sich auch Leute aus 2 Hausständen draußen treffen. Auf Besuche bei Verwandten soll man jedoch verzichten.

Sachsen-Anhalt: Es dürfen 5 Personen zusammen unterwegs sein und sich auch zu Hause treffen - egal, ob sie zusammenleben, verwandt sind oder nicht.

Schleswig-Holstein: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt, oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Ab 9. Mai dürfen sich auch Leute aus 2 Haushalten treffen. Bis zu 10 Familienangehörige (Partner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und Großeltern) können sich ebenfalls treffen - auch im öffentlichen Raum. Privat zusammenkommen dürfen zudem Personen aus dem gleichen Haushalt und eine weitere Person.

Thüringen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Ab 13. Mai können sich auch Personen aus 2 Haushalten im öffentlichen oder privaten Raum treffen. Man soll jedoch den Kontakt auf ein Minimum reduzieren und den Abstand von 1,5 Metern einhalten.

So reduziert ihr beim Treffen das Ansteckungs-Risiko

🌀 Trefft euch am besten draußen an der frischen Luft. Besucht ihr euch zu Hause, macht immer wieder das Fenster auf und lüftet gut durch.

📏 Haltet Abstand voneinander, am besten 1,5 Meter - auch wenn es sich komisch anfühlt.

😚 Verzichtet unbedingt aufs Umarmen und Küsschen geben, wenn ihr nicht im selben Haushalt lebt.

💦 Beachtet die Nies- und Hustenregeln. Niese und huste in ein Taschentuch, entsorge es dann und wasch dir die Hände. Hast du kein Taschentuch da, huste und niese in deine Ellenbeuge. Drehe dich dabei von anderen weg.

🤚 Wasch dir oft und gründlich die Hände. Auch direkt vor und nach deinem Besuch bei Eltern & Co.

😷 Besuchst du Verwandte, die zur Risikogruppe gehören, also ältere und kranke Menschen, ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll. Er schützt sie, falls du Covid-19 hast.

👧 Sind Kinder dabei, sagt ihnen vorher, dass sie vor allem mit den Großeltern nicht nah spielen können. Erklärt ihnen in leichten Worten wieso - ohne Angst zu schüren. Verstehen sie es nicht, ist vielleicht ein Video-Telefonat die bessere Lösung.

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Treffen oder nicht treffen? Das ist Abwägungs-Sache

Umso weniger Kontakt, umso geringer ist die Gefahr sich mit Coronaviren anzustecken - das ist auch heute noch so. Besonders entscheidend ist dies für Risikopatienten, also die Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Herzproblemen.

Auch wenn es schwer fällt: Die Großeltern sollte man lieber noch nicht besuchen. Erkranken sie an Covid-19, kann es gefährlich für sie werden.
Auch wenn es schwer fällt: Die Großeltern sollte man lieber noch nicht besuchen. Erkranken sie an Covid-19, kann es gefährlich für sie werden.© Getty Images

Meine Family wohnt weit weg: Darf ich hinfahren?

🚗 Die Bundesregierung rät von allen Reisen ab, die nicht zwingend erforderlich sind. Das gilt auch für den Besuch der eigenen Familie innerhalb Deutschlands.

✈ Lebt deine Familie im Ausland, wird es noch schwieriger. Für die meisten Länder gilt eine Reisewarnung.

🏠 Gut zu wissen: Warst du im Ausland, musst du bei der Rückkehr 2 Wochen in Quarantäne.

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Willst Du noch mehr über Besuche in Corona-Zeiten erfahren?

Die aktuellen Regeln der einzelnen Bundesländer findest du hier.

Generelle Information zu Corona, wie du dich schützt und am besten verhält, gibt es bei der Bundesregierung.

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