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Änderungen für Verbraucher

E-Rezept, Bürgergeld und legales Cannabis: Die Änderungen erwarten dich 2024

  • Aktualisiert: 03.01.2024
  • 09:18 Uhr
  • Julia Wolfer
2024 kommen auf Verbraucher:innen mehrere Neuerungen zu, die sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.
2024 kommen auf Verbraucher:innen mehrere Neuerungen zu, die sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.© Imago Images / Fotostand

Das neue Jahr steht vor der Tür und bringt für Verbraucher:innen viele Neuerungen mit sich. Einiges wird teurer, doch es gibt auch finanzielle Entlastungen. Hier erfährst du, was sich 2024 ändert.

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Das Wichtigste zu den Änderungen 2024 in Kürze

  • Für Verbraucher:innen bleibt 2024 dank höherem Grundfreibetrag mehr Netto vom Brutto. Auch die Regelsätze beim Bürgergeld und die Mindestlöhne steigen.

  • Für Familien wird der Kinderfreibetrag angehoben. Auf der anderen Seite sinkt jedoch die Einkommensgrenze für Elterngeld.

  • Tanken, Heizen und Restaurantbesuche werden 2024 teurer. Auch die Preise für Hausrats-, Gebäude- und Kfz-Versicherungen steigen.

  • In Deutschland wird ab Januar Cannabis legalisiert und das E-Rezept eingeführt. EU-weit müssen Ladekabel künftig einheitlich mit USB-C ausgestattet sein.

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Wo es 2024 mehr Geld gibt

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen

Ab dem 1. Januar 2024 bleibt mehr Netto vom Einkommen übrig, denn: Der Grundfreibetrag wird angehoben.

  • Für Ledige erhöht sich der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen sie ihr Einkommen nicht versteuern.
  • Bei Verheirateten bleibt das Einkommen bis zu einem Betrag von 23.208 Euro steuerfrei.

Auch der Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern steigt: Pro Kind werden bei verheirateten Paaren ab Januar 6.384 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Leben die Eltern getrennt, teilen sie sich die Freibeträge (je 3.192 Euro pro Elternteil).

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Regelsätze für Bürgergeld steigen

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, kann 2024 mit mehr Geld rechnen.

  • Bei alleinstehenden Erwachsenen steigt der Regelsatz um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat.
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen statt 420 Euro ab Januar 471 Euro.
  • Bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren steigt der Satz von 348 Euro auf 390 Euro.
  • Kinder unter sechs Jahren erhalten statt 318 Euro künftig 357 Euro.

Mindestlöhne werden erhöht

Der Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben. Dadurch erhöht sich die Verdienstobergrenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.456 Euro.

Auch die Mindestvergütung für Auszubildende soll ab Januar steigen. Im ersten Ausbildungsjahr darf das Gehalt die Grenze von 649 Euro pro Monat nicht mehr unterschreiten. Im zweiten Ausbildungsjahr bekommen Azubis mindestens 766 Euro, im dritten Jahr 876 Euro.

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab 1. Mai mehr Geld. Hier steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

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Mehr Pflegegeld und höhere Pflegekassen-Zuschläge

In der häuslichen Pflege wird das Pflegegeld, das eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhält, um fünf Prozent erhöht. Abhängig von der Pflegestufe macht das pro Monat 16 bis 45 Euro aus.

Auch Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen werden entlastet: Je nach Aufenthaltsdauer steigen die Zuschläge der Pflegekassen um fünf bis zehn Prozent.

Ab 2024 ist das Pflege-Unterstützungsgeld keine einmalige Lösung mehr. Stattdessen haben Berufstätige, die Angehörige pflegen, ab Januar 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Was wird 2024 teurer?

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Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Ab dem 1. April 2024 soll eine strengere Einkommensgrenze für Elterngeld gelten. Um Elterngeld zu bekommen, dürfen Paare dann im Jahr vor der Geburt maximal 200.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen verdient haben. Für Alleinstehende gilt die Grenze von 150.000 Euro.

Bei Geburten und Adoptionen bis zum 31. März gelten noch die alten Grenzwerte von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro bei Alleinstehenden. Ab April 2025 werden die Werte noch einmal gesenkt: Dann entfällt der Anspruch bei verheirateten Paaren schon ab einem Einkommen von 175.000 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Das ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Gutverdiener müssen 2024 also höhere Sozialabgaben leisten.

  • In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in Westdeutschland bis zu einem Gehalt von 7.550 Euro pro Monat Beiträge fällig, in Ostdeutschland steigt die Grenze auf 7.450 Euro an.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung steigen 2024 bundesweit auf 62.100 Euro Jahreseinkommen. Das entspricht einem Monatseinkommen von 5.175 Euro.
  • Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben: Angestellte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen 2024 mindestens 69.300 Euro pro Jahr verdienen.

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CO2-Preis steigt: Heizen und Tanken werden teurer

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar um 15 Euro auf 45 Euro je Tonne. Fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas werden dadurch teurer. Das wirkt sich vor allem auf die Preise für Sprit, Heizöl und Gas aus:

  • Tanken: Der Preis für einen Liter Benzin steigt dadurch nach Angaben des ADAC dadurch um 1,4 Cent, bei Diesel sogar um 1,6 Cent.
  • Heizen: Eine vierköpfige Musterfamilie wird laut Berechnungen von Check24 60 Euro mehr im Jahr für Gas bezahlen müssen. Beim Heizöl steigen die Ausgaben laut Vergleichsportal Verivox sogar um 96 Euro pro Jahr.
  • Strom: Je nach Strommix – wenn etwa ein Teil aus Gaskraftwerken stammt - wird sich der höhere CO2-Preis auch auf den Strompreis auswirken.

Tanken und Heizen wird teurer? Hier erfährst du, warum das am CO2-Preis hängt.

Sachversicherungen heben Prämien an

Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden 2024 wahrscheinlich teurer. Der Anpassungsfaktor liegt 2024 bei 7,5 Prozent und ist nach 2023 der zweithöchste in den vergangenen zehn Jahren. Grund ist unter anderem die hohe Inflation bei Handwerks-, Material- und Baukosten. Dadurch sind die Kosten im Schadensfall gestiegen.

Restaurantbesuche werden teurer

Um Gastronomie-Betriebe während der Corona-Pandemie zu entlasten, wurde der Mehrwertsteuersatz vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt. Ab 1. Januar gilt nun wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dadurch wird Essengehen im nächsten Jahr teurer.

Das ändert sich 2024 für Autofahrer:innen

  • Förderung E-Autos fällt weg
  • Preise für Kfz-Versicherungen steigen
  • Neuzugelassene Pkw brauchen einen Event Data Recorder
  • Reifen mit Alpine-Symbol werden im Winter Pflicht
  • Bußgelder aus der Schweiz werden vollstreckt

Hier gibt es eine Übersicht aller Änderungen für Autofahrer:innen 2024.

Was ändert sich für Hausbesitzer 2024?

Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Ab 1. Januar wird durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) festgelegt, welche energetischen Anforderungen eine Heizung erfüllen muss. Betroffen sind alle Eigentümer von Gebäuden.

Unter anderem dürfen alte Öl- und Gasheizungen nur noch bis Ende 2044 weiterbetrieben werden. Bei neu eingebauten Heizungen muss die Wärme künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu zählen Photovoltaik, Biogas, Bioöl, Holzpellets, Solarthermie, Wärmepumpen oder grüner Wasserstoff.

Was ändert sich 2024 sonst noch?

Cannabis wird legalisiert

Ab 1. Januar ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Drei Cannabis-Pflanzen dürfen künftig privat angebaut werden. Im privaten Bereich ist sogar der Besitz von 50 Gramm aus Eigenanbau gestattet. Ab 1. Juli soll es zudem möglich werden, in Cannabis-Clubs gemeinschaftlich anzubauen.

E-Rezept wird verpflichtend

Arztpraxen müssen für verschreibungspflichtige Medikamente ab Januar verpflichten ein E-Rezept ausstellen. Das gilt zunächst für gesetzlich Versicherte - das rosafarbene Kassenrezept verschwindet dadurch. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept einlösbar.

Kostenlose Brustkrebs-Früherkennung wird ausgeweitet

Die Altersgrenze für Brustkrebsvorsorge wird für gesetzlich Versicherte angehoben. Ab Sommer sollen Frauen bis 75 alle zwei Jahre kostenlos an einem Mammografie-Screening zur Früherkennung teilnehmen können. Bisher galt das nur für Frauen bis 69 Jahren.

Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet werden

Die Herkunft von unverpacktem Fleisch aller Sorten muss ab dem 11. Februar verpflichtend gekennzeichnet werden. Bislang galt die Kennzeichnungspflicht nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Einheitliche Ladekabel in der EU

Neue Handys, Tablets und andere Elektrogeräte mit USB-Anschluss müssen ab Dezember 2024 einheitlich mit USB-C ausgestattet sein. Damit gibt es keine unterschiedlichen Lademöglichkeiten für Elektrogeräte mehr. Die Vorschrift gilt für alle Marken und Geräte, die in der EU verkauft werden.

ARCHIV - 22.09.2021, Berlin: Ein rot-schwarzes Kabel mit einem USB-C-Stecker und ein Lightning-Stecker von Apple an einem weißen Kabel. Handys und zahlreiche andere Elektrogeräte müssen in der EU ab Mitte 2024 eine einheitliche Ladebuchse haben. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf USB-C als Standard-Ladebuchse. Foto: Christoph Dernbach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
ARCHIV - 22.09.2021, Berlin: Ein rot-schwarzes Kabel mit einem USB-C-Stecker und ein Lightning-Stecker von Apple an einem weißen Kabel. Handys und zahlreiche andere Elektrogeräte müssen in der EU ab Mitte 2024 eine einheitliche Ladebuchse haben. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf USB-C als Standard-Ladebuchse. Foto: Christoph Dernbach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++© dpa

Einwegpfand wird ausgeweitet

Mit dem Jahreswechsel wird das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgeweitet. Dann gilt die Pfandpflicht auch für Milch oder Milchmischgetränke, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden. Diese Getränke waren bislang vom Pfand ausgenommen.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Sie werden durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Der elektronische Pass ist allerdings teurer: Die Kosten steigen von bisher 13 Euro pro Pass auf 37,50 Euro.

Digital Services Act tritt in Kraft

Ab 17. Februar tritt mit dem Digital Services Act (DAS) eine Art digitales Grundgesetz in der EU in Kraft. Ziel ist es, Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern zu schaffen und Verbraucher:innen bei Verstößen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten geben. Unter anderem ändert sich dadurch konkret:

  • Nutzer:innen von Online-Plattformen müssen illegale Inhalte künftig leichter melden können.
  • Unternehmen müssen diese Beschwerden verbindlich prüfen.
  • Werbung darf Nutzer:innen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten wie politischer Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit ausgespielt werden.

Die wichtigsten Fragen zu Änderungen 2024

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