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Das Wort "Rasse" soll aus dem Grundgesetz verschwinden - wie läuft das ab?

  • Veröffentlicht: 12.06.2020
  • 18:00 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance/Bildagentur-online

"Rasse" ist ein Wort, das nicht ins Grundgesetz gehört - das finden die Grünen und bekommen dafür viel Zuspruch von anderen Parteien. Wie läuft eine Grundgesetzänderung eigentlich ab?

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Das Wichtigste zum Thema "Rasse"-Begriff im Grundgesetz

  • Konkret geht es um Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

  • Die Grünen wollen den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz streichen. Zur Begründung ihrer Forderung hatten sie in der "Tageszeitung" erklärt: "Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen." Der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen. "Es gibt eben keine 'Rassen'. Es gibt Menschen."

  • Der Vorstoß bekam viel Zuspruch. Aber wie kann man etwas aus dem Grundgesetz streichen? Wir klären auf!

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Viel Zuspruch von anderen Parteien

Die Forderung der Grünen, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, stößt in der Koalition auf Zustimmung. So spricht sich die stellvertretende SPD-Chefin Serpil Midyatli klar dafür aus. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte sie:

"Der veraltete Begriff 'Rasse' hat im Grundgesetz nichts zu suchen, er muss aus Artikel 3 gestrichen werden. Es gibt keine Rassen, diese Klarheit wünsche ich mir auch in unserer deutschen Verfassung."

Unterstützung auf via Twitter

Auch der Parlamentsgeschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, unterstützt den Vorschlag auf Twitter. Der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zeigt daraufhin mit seinem Tweet: "Zustimmung!".

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Der Vorschlag ist nicht neu

Verbände fordern schon seit Jahren, dass der Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz verschwindet. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte setzt sich seit Jahren für die Streichung ein. Laut ihm suggeriere der Begriff im Grundgesetz, dass es tatsächlich auch unterschiedliche menschliche Rassen gebe.

Auch die Linkspartei wollte das Wort "Rasse" schon vor 10 Jahren aus dem Grundgesetz streichen. Damals scheiterte sie noch am Widerstand von SPD, Union, FDP und auch den Grünen.

Was muss also erfüllt sein, um das Grundgesetz zu ändern?

📖 Bei Grundgesetzänderungen sind bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. Artikel 79 Grundgesetz).

📝 Formal ist eine Grundgesetzänderung nur durch ein Gesetz möglich, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.

🗳 Ein solches Gesetz zur Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden. Das heißt: 66 Prozent der Abgeordneten müssen zustimmen.

🚫 Grundgesetzänderungen, "durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden" (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz), sind unzulässig.

📝 Das Verfahren bei Grundgesetzänderungen entspricht dem üblichen Gesetzgebungsverfahren.

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Wie wird der Begriff ersetzt?

🚫 Ersatzlos streichen wollen die Grünen den Begriff "Rasse" auf keinen Fall, denn das Verbot einer Benachteiligung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen müsse bestehen bleiben.

💡 Sollte der Vorstoß also Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erreichen, muss die richtige Formulierung noch gefunden werden. Die Parteien haben unterschiedliche Ideen.

💬 FDP-Politiker Buschmann schlägt vor, ihn durch "ethnische Herkunft" zu ersetzen.

💬 Die Linkspartei bleibt bei ihrem Vorschlag von vor 10 Jahren: "ethnische, soziale und territoriale Herkunft".

💬 Die SPD-Innenpolitikerin Vogt will lieber von "rassistischen Gründen" sprechen.

💬 Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte findet, anstatt "Rasse" soll es heißen: "Niemand darf rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden."

Fakten zum Grundgesetz - hast du's gewusst?

📖 Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ist inzwischen über 70 Jahre alt.

📑 Seit der Ausfertigung am 23. Mai 1949 ist ungefähr jeder 2. Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon mehrfach.

⌚ In den 50er und 60er Jahren gab es regelmäßig Änderungsgesetze; in den 70er und 80er Jahren ging es ruhiger zu. Erst in der Zeit der deutschen Einigung wurden wieder vermehrt Gesetze geändert.

📝 Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung von Bundeswehr und Wehrpflicht im Jahr 1956. Dafür wurden 7 Artikel geändert und 9 neu eingefügt. Zuvor war im Grundgesetz nur die Kriegsdienstverweigerung, aber keine Armee und kein Wehrdienst vermerkt.

📝 Die nächste große Neuerung folgte mit den Notstandsgesetzen von 1968, die bei innerem Notstand (zum Beispiel im Fall von Naturkatastrophen) und bei äußerem Notstand (zum Beispiel bei Krieg) in Kraft treten. Für die Notstandsregelungen wurden 11 Artikel geändert und sogar 16 ergänzt.

📜 Insgesamt wirkten sich im Verlauf der letzten 70 Jahre 63 Änderungsgesetze auf 235 einzelne Artikel aus.

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