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Jahreswechsel

Böllerverbot an Silvester? Diese Regelungen gelten für 2023

  • Aktualisiert: 31.12.2023
  • 05:30 Uhr
  • Galileo

Nach den Feuerwerksverboten in den Jahren 2020 und 2021 war es an Silvester im vergangenen Jahr wieder vielerorts laut und bunt. Hier erfährst du, was du über Feuerwerk wissen musst und wie es 2023 um Verbote steht.

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Das Wichtigste in Kürze zum Thema Silvester und Feuerwerk

  • Feuerwerk zum Jahreswechsel blickt in Deutschland auf eine jahrhundertealte Tradition zurück. Zweck des Böllerns: Der Lärm soll böse Geister vertreiben.

  • Zum Jahreswechsel 2022/23 wurden in Deutschland 122 Millionen Euro für Feuerwerk ausgegeben. Damit stiegen die Umsatzzahlen wieder aufs Vor-Corona-Niveau. 

  • 2020 und 2021 war Feuerwerk wegen der Pandemie größtenteils verboten worden, um weitere Infektionen zu vermeiden und die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich mit Verletzungen durch Feuerwerkskörpern zu belasten.

  • Durch das Verbot in den Corona Jahren wurden rund 5.000 Tonnen Feinstaub eingespart. Das entspricht der Menge, die in zwei Monaten im Straßenverkehr auf deutschen Straßen entstehen.

Umwelthilfe fordert Ende der Böllerei an Silvester

Zum wiederholten Male hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) an das Bundesinnenministerium appelliert, Feuerwerk an Silvester grundsätzlich zu verbieten.

Ein Haupt-Argument: Die Böllerei zum Jahreswechsel verschmutzt nicht nur die Luft und verschreckt Tiere, sondern verursacht außerdem unzählige Tonnen Müll, Brände und Unfälle. Eine umweltfreundlichere Alternative sind etwa Licht- und Laser-Shows.

Ein dauerhaftes Böller-Verbot wurde bisher jedoch noch nicht erlassen. Auch wenn für ein nur wenig an der bestehenden Sprengstoffverordnung geändert werden müsste. Die Entscheidung, ob ein Feuerwerk-Verbot verhängt wird, bleibt daher den Städten und Landkreisen in Deutschland selbst überlassen.

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Silvester-Rakete: So entstehen die Motive

Aimans Antwort: Woher weiß die Silvester-Rakete, welches Motiv sie zünden soll?

Wir haben Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe gefragt, warum Silvester-Feuerwerk Menschen, Tieren und Umwelt schadet

💬 Vor allem Kranken und Kindern schadet die massive Feinstaub-Belastung in der Silvester-Nacht. Wildtiere werden durch den Lärm verängstigt und die Überreste der Feuerwerkskörper liegen in den Städten und der Natur. Die Kunststoff-Anteile zersetzen sich zu Mikroplastik.

💬 Wir setzen uns für ein allgemeines Böller-Verbot an Silvester ein und wissen aus Umfragen, dass 60 Prozent der Deutschen uns dabei unterstützen. Die Menschen in den Städten wollen Silvester feiern, ohne krank zu werden.

💬 In der Silvester-Nacht trinken die Menschen viel Alkohol. Ausgerechnet in dieser Nacht gibt man ihnen Sprengstoff in die Hand. Da passieren schreckliche Unfälle, Augen werden verletzt oder Gliedmaßen abgerissen.

💬 Wir wünschen uns, dass alle gemeinsam Silvester feiern, ohne Angst haben zu müssen. Eine Alternative zur privaten Böllerei sind zum Beispiel Licht- und Lasershows, wie es sie in Paris gibt.

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Das steckt in einer Silvester-Rakete

So ist eine Silvester-Rakete der Kategorie F2 aufgebaut.
So ist eine Silvester-Rakete der Kategorie F2 aufgebaut. © Galileo
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Feuerwerk: Diese Kategorien gibt es

Feuerwerke werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, um ihre Art und Intensität zu kennzeichnen. Die genaue Einteilung kann je nach Land variieren, aber allgemein gibt es folgende Kategorien:

  • Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk): Für den privaten Gebrauch geeignet, geringe Gefahr, zum Beispiel Tischfeuerwerk. Ab dem 12. Lebensjahr.
  • Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk): Für den privaten Gebrauch, etwas größere Effekte als F1, zum Beispiel Batterienfeuerwerk. Ab dem 18. Lebensjahr.
  • Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk): Für den professionellen Gebrauch, größere Effekte, beispielsweise Höhenfeuerwerke. Ab dem 18. Lebensjahr.
  • Kategorie F4 (Großfeuerwerk): Für den professionellen Gebrauch, enthält spezielle Effekte und schwere Kaliber. Ab dem 21. Lebensjahr.
  • Kategorie T1: Für den privaten Gebrauch geeignet, geringe Gefahr, Einsatzort im Bereich Film, Fernsehen, Veranstaltungen und Bühnenshows. Ab dem 18. Lebensjahr.
  • Kategorie T2: Nur für den professionellen Gebrauch, Einsatzort wie Kategorie T1 auf Bühnen und bei Shows.
  • Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände die nicht den Feuerwerkskörper zugeordnet sind, oder für Theater und Bühnenshow zugelassen, geringe Gefahr, zum Beispiel Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger, Verwendung gemäß Gebrauchsanweisung besonders wichtig. Ab dem 18. Lebensjahr.
  • Kategorie P2: Wie Kategorie P1, darf allerdings nur von Personen mit Fachkundenachweis verwendet werden. Ab dem 21. Lebensjahr.

Klein aber fein: Wunderkerzen und Knallerbsen

Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk: Kleine Feuerwerke

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Comeback der Wunderkerzen! Sie gehören zum Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1. Der Verkauf ist das ganze Jahr über erlaubt.
© Getty Images

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Deutschland: Hier ist Feuerwerk an Silvester teilweise verboten

Grundsätzlich können Städte entscheiden, ob und wo sie Feuerwerke zu Silvester verbieten. Vielerorts gibt es bestimmte Verbots-Zonen, in denen oft auch kein Feuerwerk mitgeführt werden darf. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur einen beispielhaften Überblick quer durch Deutschland bieten. Beachte, dass sich die Verbote gegebenenfalls ändern können. Informiere dich daher vorher, welche Regeln in deiner Stadt aktuell gelten.

Im vergangenen Jahr war das Abbrennen von privatem Feuerwerk sowohl auf dem Festgelände am Brandenburger Tor in Berlin als auch in Teilen Neukölln, am Alexanderplatz und im Schöneberger Steinmetzkiez verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr. In den Zonen ist auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt. In Hamburg besteht ein Böllerverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt.

In München dürfen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt an Silvester auf dem Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Das Verbot gilt ab 21 Uhr am 31. Dezember und gilt bis zum 1. Januar um 2 Uhr. Auch in der Umweltzone des Mittleren Rings besteht ein Böllerverbot.

In Köln ist das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk rund um den Dom nicht erlaubt. In der linksrheinischen Innenstadt dürfen zudem großflächig keine Böller gezündet werden. Zwischen Rhein und Ringen (einschließlich) darfst du keine pyrotechnischen Gegenstände abfeuern, die ausschließlich eine Knallwirkung haben. Raketen sind aber erlaubt. In Düsseldorf ist das Zünden von Feuerwerk jeglicher Art in der Altstadt nicht gestattet.

Voraussichtlich wird in Teilen der Innenstadt von Hannover Zünden von Feuerwerk untersagt sein, die genauen Bereiche sind noch nicht festgelegt werden aber wahrscheinlich den Verboten der Vorjahre entsprechen. In Göttingen gilt zum Jahreswechsel in der gesamten Innenstadt ein Verbot für Feuerwerk der Kategorie F2. In Celle gilt ein umfassendes Verbot von Feuerwerken für Privatpersonen im Inneren Ring. In Lüneburg ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt und auf dem Kalkberg nicht erlaubt.

In Bremen ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk am Marktplatz, vor dem Rathaus und im Schnoorviertel sowie im Bereich der Weser-Promenade Schlachte untersagt.

Die häufigsten Fragen zum Thema Feuerwerk-Verbot

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