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Wegen Corona abgesagt: Deine Rechte bei Reisen, Konzertkarten und Tickets

  • Veröffentlicht: 30.10.2020
  • 12:00 Uhr
  • Carina Neumann-Mahlkau
Article Image Media
© picture alliance / Jens Kalaenedpa-ZentralbildZB

Schon wieder verschoben! Durch Corona ist vieles ins Wasser gefallen und mit dem zweiten Lockdown werden weitere Veranstaltungen abgesagt und Reisen gestrichen. Was deine Rechte sind und was die Gutschein-Regelung besagt.

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Regeln für den Lockdown vom 2. bis 30. November

🏨 In Deutschland gilt vom 2. bis 30. November ein Übernachtungsverbot für Touristen. Daher hast du für bereits innerhalb dieser Zeit in Deutschland gebuchte Pauschalreisen, Hotels und Ferienwohnungen einen Erstattungsanspruch. Du kannst kostenlos von der Buchung zurücktreten und das Geld zurückfordern.

🚊 Bei Bahn- und Flugreisen bist du allerdings auf Kulanz angewiesen - außer die Verbindungen fallen aus.

🎭 Auch Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks und Museen müssen schließen und Konzerte, etc. sind abgesagt. Besitzt du bereits ein Ticket für diese Zeit, hast du einen Erstattungsanspruch.

🔖 Einen Gutschein musst du in diesem Fall nicht akzeptieren. Die gesetzliche Gutschein-Regelung bezieht sich nämlich nur auf Veranstaltungen, für die du die Karten schon vor dem 8. März 2020 gekauft hast.

📃 Doch Vorsicht: Lese immer das Kleingedruckte bei deinen Buchungen. Viele Veranstalter haben vorgesorgt und für solch einen Ausfall Sonderregelungen festgesetzt.

🏋️‍♂️ Wenn du Sport in einem Verein machst, musst du den Mitgliedsbeitrag auch zahlen, wenn du nicht trainieren kannst. Hast du dagegen ein Abo im Fitnessstudio, muss dir der Besitzer das Geld für die Ausfall-Zeit erstatten. Falls du den Vertrag vor dem 8. März abgeschlossen hast, musst du auch einen Gutschein akzeptieren.

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Willst Du noch mehr über Gutschein-Regelung erfahren?

Alle Regelungen, die ab 2. November gelten, gibt's hier im Überblick.

Diese Gutschein-Regeln wurden wegen Corona im April beschlossen

  • Für abgesagte Reisen, Veranstaltungen und Co. bekommst du nicht automatisch dein Geld zurück. Stattdessen sind Veranstalter berechtigt, Wertgutscheine auszustellen - sofern du die Tickets vor dem 8. März gekauft hast.

  • Löst du den Wertgutschein bis Ende 2021 nicht ein, bekommst du das Geld ausgezahlt. Das Risiko dabei: Geht der Veranstalter bis dahin pleite, kriegst du dein Geld wahrscheinlich nicht zurück.

  • Die Regelung soll sowohl Veranstalter als auch Verbraucher schützen: Die meisten Organisatoren von Freizeit- und Kultur-Events würden nämlich pleite gehen, wenn sie plötzlich alle Tickets erstatten müssten. Im Insolvenz-Fall wiederum würden die Verbraucher nichts mehr von ihrem Geld sehen.

  • Sach-Gutscheine sind bei der Regelung übrigens nicht erlaubt - es muss sich um einen Wert-Gutschein handeln.

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Hier gilt die Gutschein-Regelung

Dauerkarten und Abos - zum Beispiel fürs Stadion: Der Wertgutschein wird aus der Summe der ausgefallenen Spiele oder Vereins-Aktivitäten ermittelt.

🦓 Das Gleiche gilt bei Dauerkarten für Zoos oder Sportvereine.

🎵 Events, Konzerte, Festivals, Theaterkarten und Co. fallen ebenfalls unter die neue Regelung.

👟 Fitness-Studios: Hier können ebenfalls Wertgutscheine ausgestellt werden.

🌴 Pauschalreisen: Für ausgefallene Reisen dürfen die Veranstalter Reisegutscheine anbieten, deren Wert staatlich abgesichert ist. Reisende können aber auch ihr Geld zurück verlangen.

Gut zu wissen:

🏅 Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet - hier zahlst du für die Mitgliedschaft, nicht für die Leistung.

Wegen Corona blieben die Kinosäle lange leer und werden es jetzt wieder tun. Auf welche Blockbuster du noch warten musst.

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So kommst du an den Gutschein

🎫 Meistens musst du den Gutschein beantragen, indem du beim Veranstalter um Erstattung bittest.

📄 Je nach Veranstalter erhältst du dann das Geld zurück - oder eben einen Wertgutschein.

📧 Den bekommst du online per Mail, auf dem Postweg oder an einer Vorverkaufsstelle.

💃 Bei vielen Veranstaltern kannst du wählen, ob du zum Nachholtermin des eigentlichen Events oder zu einer anderen Veranstaltung möchtest.

Alles offiziell? Das muss laut Bundesregierung auf deinem Gutschein draufstehen

😷 "Dass er wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde."

📅 "Dass der Inhaber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn ein Gutschein für ihn unzumutbar ist oder er ihn nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst hat."

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Wann der Veranstalter dir das Geld auszahlen muss

Es gibt eine Ausnahme: Die Regelung hat eine Härtefall-Klausel. Kann der Verbraucher nachweisen, dass er seine Lebenshaltungskosten (wie Miete, Essen usw.) nicht mehr bezahlen kann, darf er die Auszahlung des Wertes verlangen.

Was an der Gutschein-Regelung kritisiert wird

Die Gutscheine sind keine Garantie, denn sie sind nicht abgesichert. Geht der Veranstalter pleite, bleiben die Verbraucher höchstwahrscheinlich selbst auf den Kosten sitzen.

Außerdem können Events durch die Corona-Krise teurer werden und die Besucher zahlen drauf - denn der Gutschein beinhaltet nur den "alten Ticketpreis".

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