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Die Anfänge des Völkerrechts finden sich im antiken Griechenland (800 - 30 v. Chr.). Schon damals unterhielten viele griechische Stadtstaaten freundschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen zueinander. Das warf die Frage auf, welches Recht zwischen ihnen gelten sollte.
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Die Anfänge des Völkerrechts finden sich im antiken Griechenland (800 - 30 v. Chr.). Schon damals unterhielten viele griechische Stadtstaaten freundschaftliche und wirtschaftliche Beziehungen zueinander. Das warf die Frage auf, welches Recht zwischen ihnen gelten sollte.

Daraus entwickelten sich die erste völkerrechts-ähnliche Gesetzmäßigkeit, das "ius fetiale". Auf dessen Basis entschied eine Priesterschaft darüber, ob ein Krieg gerechtfertigt war. Sie sprach förmliche Kriegserklärungen oder Friedensschlüsse aus und regelte zudem das Gesandtschaftswesen.
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Daraus entwickelten sich die erste völkerrechts-ähnliche Gesetzmäßigkeit, das "ius fetiale". Auf dessen Basis entschied eine Priesterschaft darüber, ob ein Krieg gerechtfertigt war. Sie sprach förmliche Kriegserklärungen oder Friedensschlüsse aus und regelte zudem das Gesandtschaftswesen.

Im Römischen Reich (753 v. Chr. - 476 n. Chr.) entstand erstmals der Gedanke, dass für alle Menschen die gleichen Rechte gelten sollten. Dieser Grundsatz wurde "ius gentium" genannt - zu Deutsch "Völkerrecht".
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Im Römischen Reich (753 v. Chr. - 476 n. Chr.) entstand erstmals der Gedanke, dass für alle Menschen die gleichen Rechte gelten sollten. Dieser Grundsatz wurde "ius gentium" genannt - zu Deutsch "Völkerrecht".

Durch die Kreuzzüge (1095 - 1291) kamen kriegsvölkerrechtliche Fragen auf - etwa, wie gültige Waffenstillstands- und Friedensverträge zustande kommen können. Zudem zweifelten viele das Recht der europäischen Christengemeinschaft auf diese "heiligen Kriege" an. Der Philosoph Thomas von Aquin entwickelte deshalb die "Lehre des gerechten Krieges". Danach könne nur die Verteidigung gegen einen militärischen Angriff oder von Recht
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Durch die Kreuzzüge (1095 - 1291) kamen kriegsvölkerrechtliche Fragen auf - etwa, wie gültige Waffenstillstands- und Friedensverträge zustande kommen können. Zudem zweifelten viele das Recht der europäischen Christengemeinschaft auf diese "heiligen Kriege" an. Der Philosoph Thomas von Aquin entwickelte deshalb die "Lehre des gerechten Krieges". Danach könne nur die Verteidigung gegen einen militärischen Angriff oder von Recht

Durch den Westfälischen Frieden (1648) konnten Nationen ganz neue Beziehungen zueinander aufbauen. Fürsten erhielten erstmals diplomatische Freiheiten, die sie nutzten, um Allianzen und Koalitionen zu schließen. Daraus entwickelten sich die heute üblichen internationalen Vertrags- und Bündnisschlüsse zwischen Staaten.
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Durch den Westfälischen Frieden (1648) konnten Nationen ganz neue Beziehungen zueinander aufbauen. Fürsten erhielten erstmals diplomatische Freiheiten, die sie nutzten, um Allianzen und Koalitionen zu schließen. Daraus entwickelten sich die heute üblichen internationalen Vertrags- und Bündnisschlüsse zwischen Staaten.

Nach dem ersten Weltkrieg bekannten sich die daran beteiligten Nationen zu einem entscheidenden Aspekt des modernen Völkerrechts: dem Gewaltverbot. Mit dem "Briand-Kellogg-Pakt" unterzeichneten sie 1928 den ersten Vertrag zur Ächtung des Krieges. Dieser wurde auch noch nach 1945 heranzogen, um die Kriegsverbrechen von Deutschland und Japan im Zweiten Weltkrieg gerichtlich zu verurteilen.
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Nach dem ersten Weltkrieg bekannten sich die daran beteiligten Nationen zu einem entscheidenden Aspekt des modernen Völkerrechts: dem Gewaltverbot. Mit dem "Briand-Kellogg-Pakt" unterzeichneten sie 1928 den ersten Vertrag zur Ächtung des Krieges. Dieser wurde auch noch nach 1945 heranzogen, um die Kriegsverbrechen von Deutschland und Japan im Zweiten Weltkrieg gerichtlich zu verurteilen.

Mit dem Völkerbund (1919) und seinem 1945 gegründeten Nachfolger, der UN, entstanden erstmals Weltorganisationen, die auf dem Gewaltanwendungs-Verbot beruhen. Innerhalb der UN kann ein Sicherheitsrat darüber entscheiden, ob und wann ein militärischer Einsatz rechtmäßig erfolgt.
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Mit dem Völkerbund (1919) und seinem 1945 gegründeten Nachfolger, der UN, entstanden erstmals Weltorganisationen, die auf dem Gewaltanwendungs-Verbot beruhen. Innerhalb der UN kann ein Sicherheitsrat darüber entscheiden, ob und wann ein militärischer Einsatz rechtmäßig erfolgt.