Legalisierung
Grenzwerte und Regeln zur Cannabis-Legalisierung: Was Autofahrer wissen müssen
- Aktualisiert: 21.02.2024
- 09:03 Uhr
- Kira Born
Ab dem 1. April soll die Cannabis-Legalisierung in Kraft treten. Doch was gilt bei Cannabis-Konsum für Autofahrer:innen?
Das Wichtigste in Kürze
Die geplante Legalisierung soll ab dem 1. April gelten und entkriminalisiert sowohl Konsum als auch Besitz in festgelegten Mengen.
Für Autofahrer:innen fordert der ADAC klare Regeln und Grenzwerte, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Was sollten Autofahrer bei Konsum beachten?
Ab dem 1. April 2024 wird der Cannabis-Konsum voraussichtlich legal sein. Für Erwachsene ab 18 Jahren soll der Besitz und Eigenanbau in festgesetzten Mengen erlaubt sein. Viele Menschen konsumieren schon jetzt und dies auch im Straßenverkehr. Der ADAC appelliert daher zur Vorsicht.
Das Wahrnehmen von Geschwindigkeit, das Abschätzten von Zeit und Abständen kann durch den Cannabis-Konsum beeinträchtigt sein und "Man ist unachtsam", sagt Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADAC im ADAC-Podcast. Zur kommenden Legalisierung rät der Automobil-Club zu großer Vorsicht im Straßenverkehr: "mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden", heißt es vonseiten des ADAC zur geplanten Legalisierung.
Für Autofahrer:innen sei wichtig zu beachten, dass der Grenzwert selbst nicht festzustellen ist. Als Richtwert gibt Schnaars an, dass Gelegenheits-Konsumenten bei einem Joint am Wochenende sich keine Sorgen über die Verkehrstüchtigkeit am folgenden Montag machen müssen. Doch der erhöhte Konsum am Wochenende kann nach Schnarrs die Fahrtüchtigkeit am Wochenbeginn beeinträchtigen. Grund dafür ist, dass bei dem Wirkstoff THC keine Dosis-Wirkung-Beziehung wie bei Alkohol vorliegen: "Es gibt viele individuelle Unterschiede. Auch zwischen Gewohnheits- und Gelegenheitskonsumenten", so Schnaars.
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Welche Grenzwerte sollen für Autofahrer gelten?
Derzeit gilt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum am Steuer. Im Straßenverkehrsgesetz (StVG, Paragraf 24 a) ist jedoch kein expliziter Grenzwert vermerkt, sonders dies richtet sich nach regelmäßiger Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03).
Die Bundesregierung plant, die Grenzwerte mit der Legalisierung anzuheben, da der aktuelle Wert nur den Cannabis-Konsum nachweist und keinen Aufschluss über die Verkehrstüchtigkeit gibt. "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert", sagte Dr. Markus Schäpe Leiter der ADAC-Rechtsabteilung.
Aktuell erhalten Ersttäter bei Überschreitung des Weert von 1,0 Nanogramm ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Auch kann die Fahrerlaubnisbehörde weiter Maßnahmen wie eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) oder einen direkten Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien hinzukommen, gilt dies als eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit.
Die Legalisierung von Cannabis
In der Woche zum 19. Februar wird über die Aufhebung das Cannabis-Verbot im Bundestag beraten. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, darf ab 1. April legal gekifft werden. Durch die Unterstützung der Ampel-Koalition gilt die Legalisierung als sicher. Schon im November letzten Jahres hatte sich die Regierungsfraktion auf einen Gesetztes-Entwurf geeinigt, über den nun abgestimmt wird.
Nach mehr als 40 Jahren kommt es nun wieder zur Legalisierung. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurde der Verkauf und Anbau gesetzlich untersagt. Ab 1. April soll Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
- Verwendete Quellen:
- ADAC: "E-Scooter, Alkohol, Cannabis: Gefährden sie die Verkehrssicherheit?"
- ntv: "Cannabis: Was Autofahrer wissen müssen"