Mitten im Krieg
Präsidentenwahl in Russland beginnt - Justiz droht Demonstranten
- Aktualisiert: 15.03.2024
- 12:25 Uhr
- Rebecca Rudolph
Trotz des laufenden Krieges versucht Kremlchef Putin, seine Macht zu festigen. Die dreitägige Präsidentschaftswahl in Russland wird weder als frei noch als fair angesehen. Die erste Drohung der Justiz ließ nicht lange auf sich warten.
Das Wichtigste in Kürze
Der in Russland zwischen 15. und 17. März umgesetzte Prozess einer Präsidentenwahl, bei der Wladimir Putin eine fünfte Amtszeit erreichen will, entspricht nicht demokratischen Maßstäben.
Die neben Putin zugelassenen drei Kandidaten zählen zur Systemopposition und unterstützen Putin.
Abgestimmt werden soll auch in den besetzten Gebieten der Ukraine.
Unter Ausschluss der Opposition hat in Russland eine umstrittene Präsidentenwahl für den Machterhalt von Kremlchef Wladimir Putin begonnen. Die Wahllokale öffneten am Freitag (15. März, Ortszeit) zuerst im äußersten Osten des flächenmäßig größten Landes der Erde, auf der fernöstlichen Halbinsel Kamtschatka. Diese Abstimmung, die Putin weitere sechs Jahre im Amt sichern soll, wird durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie durch massive Vorwürfe der Manipulation überschattet.
Die Wahl in dem riesigen Reich mit seinen elf Zeitzonen erstreckt sich bis Sonntagabend (17. März), wenn um 19 Uhr MEZ die letzten Wahllokale in Kaliningrad (früher Königsberg) an der Ostsee schließen. Direkt danach werden erste Prognosen erwartet.
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Putins Mitbewerber unterstützen ihn
Staatliche russische Meinungsforscher haben bereits eine Prognose abgegeben, wonach der 71-jährige Putin, der seit fast einem Vierteljahrhundert an der Macht ist und eine fünfte Amtszeit anstrebt, mehr als 80 Prozent der Stimmen erhalten wird. Dies würde das bisher höchste Ergebnis für ihn bedeuten.
Die drei Mitbewerber Putins gelten nicht nur als chancenlos, sondern sie unterstützen den Amtsinhaber sogar direkt und befinden sich alle auf Kreml-Kurs. Kandidat:innen, die sich gegen Putins Angriffskrieg aussprachen, wurden überhaupt nicht zugelassen
Die Opposition bezeichnet die Wahl als "Wahlfarce", die nichts mit einer Abstimmung nach demokratischen Regeln gemein habe. Wahlbeobachter:innen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sind diesmal nicht eingeladen.
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Illegale Scheinabstimmungen in besetzten Gebieten der Ukraine
Der Kreml hat auch illegale Scheinabstimmungen in den besetzten Gebieten der Ukraine angesetzt, die über drei Tage dauern sollen. Die Ukraine hat gegen diese Abstimmungen protestiert, die gegen das Völkerrecht verstoßen, und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, die Ergebnisse nicht anzuerkennen.
Nach Angaben Russlands sind in den besetzten Gebieten Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson insgesamt 4,5 Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Auch auf der von Moskau 2014 annektierten ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim wird abgestimmt.
Russland gibt die Anzahl der wahlberechtigten Bürger:innen in anderen Ländern mit rund 2 Millionen an. Laut der Wahlkommission sind damit insgesamt etwa 114 Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Putin ließ im Jahr 2020 eigens die Verfassung ändern, um erneut als Kandidat antreten zu können.
Staatsanwaltschaft warnt vor Protest
Der mittlerweile verstorbene russische Oppositionelle Alexej Nawalny hatte sich kurz vor seinem Tod für eine Protestaktion gegen die Wahlen ausgesprochen. Der Protest wird von den Organisator:innen "Mittag gegen Putin" genannt. Gemeint ist eine Protestaktion, die zur Überlastung der Wahllokale führen soll, indem sich möglichst viele Oppositionelle um 12 Uhr in die Wahllokale begeben. "Wir müssen den Wahltag nutzen, um zu zeigen, dass wir hier sind und dass wir viele sind", sagte zuletzt Nawalnys Witwe Julija Nawalnaja.
Externer Inhalt
Eine Teilnahme an den "besagten öffentlichen Massenveranstaltungen" sei jedoch strafbar, zitierte der "Spiegel" die Moskauer Staatsanwaltschaft. So könnten demnach "die rechtswidrigen Handlungen die freie Ausübung des Wahlrechts durch die Bürger und die Arbeit der Wahlkommissionen behindern". Dafür sei nach Artikel 141 des Strafgesetzbuchs als Höchstmaß Strafkolonie von bis zu fünf Jahren vorgesehen.
- Verwendete Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa