Steuererklärung 2022: Darauf musst du dieses Jahr achten
- Veröffentlicht: 20.09.2023
- 14:45 Uhr
- Galileo
Bis Anfang Oktober 2023 ist noch Zeit: Dann erwartet das Finanzamt die Steuererklärung für das Jahr 2022. Doch wer muss überhaupt eine abgeben? Und was lässt sich von der Steuer absetzen?
Das Wichtigste zu Steuererklärungen
Nicht jede:r muss eine Steuererklärung abgeben. Denn die Einkommenssteuer bekommen Arbeitnehmer:innen jeden Monat automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Trotzdem kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Wer unversteuerte Nebeneinkünfte oder staatliche Lohnersatz-Leistungen über 410 Euro bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben. Dazu zählen Kurzarbeiter-, Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld.
Arbeitnehmer:innen erhalten die Bescheinigung über ihren Lohn und ihre damit direkt gezahlten Steuern von dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Weitere für die Steuer relevante Nachweise - etwa von Versicherungen oder über Spenden - werden in der Regel im Frühjahr versendet.
Die Steuererklärung kann per Papierformular oder elektronisch über "Mein Elster" ausgefüllt werden. Belege musst du nicht mitschicken, sondern lediglich aufbewahren.
Unterstützung bei der Steuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:innen. Aber auch verschiedene Softwares bieten Steuerspartipps.
Wer die verpflichtende Steuererklärung für 2022 selbst macht, hat bis zum 2. Oktober 2023 Zeit. Erstellen Steuerberater:innen oder Lohnsteuerhilfevereine die Steuererklärung, wartet das Finanzamt spätestens bis zum 31. Juli 2024.
Steuererklärung 2022: Das ist zu beachten
💶 Für das Steuerjahr 2022 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.374 Euro. Bei Verheirateten wird er verdoppelt: 20.694 Euro sind damit frei. Wer abzüglich seiner Ausgaben nicht mehr als diesen Betrag verdient hat, zahlt darauf keine Einkommenssteuer.
📚 Pauschal sieht das Finanzamt 1.200 Euro Werbungskosten vor. Wer mehr Geld für Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Fortbildungen ausgibt, muss dies dem Finanzamt angeben.
🛋 Pro Tag im Home-Office können fünf Euro als Werbungskosten dem Finanzamt gemeldet werden - bis zu maximal 600 Euro im Jahr. Dies gilt auch ohne eigenes Arbeitszimmer.
🚙 Durch die Zeit im Home-Office sanken bei vielen Arbeitnehmer:innen die Fahrtkosten. Folglich gibt's weniger Pendlerkosten, die abgesetzt werden können. Allerdings wurde für 2022 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer noch mal von 35 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht.
🚗 Für Geringverdienende gibt es statt der Entfernungspauschale die Möglichkeit einer Mobilitätsprämie: Ab dem 21. Kilometer gilt hier ein 14-prozentiger Aufschlag.
💻 Wer sich etwa fürs Home-Office einen Computer zur beruflichen Nutzung gekauft hat, kann diesen voll abschreiben - wenn dieser inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht mehr als 952 Euro gekostet hat.
👨👩👧 Für Kinder wurde der Freibetrag 2022 erhöht: 5.620 Euro plus 2.928 Euro für Betreuung und Ausbildung. 8.548 Euro beträgt damit der gesamte Kinderfreibetrag für Eltern.
Tipps zum Steuersparen
Wer seinen Besitz mit anderen teilt und spendet, kann dies als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Für Geldspenden bis zu einem Betrag von bis 300 Euro ist keine Spenden-Quittung erforderlich - es reicht der Kontoauszug auf Nachfrage.
Auch Kosten für Brillen, Zahnersatz, Medikamente und Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Summe daraus eine bestimmte Schwelle überschreitet. Diese richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem Familienstand.
Absetzen lassen sich auch Rechnungen für Handwerker:innen. Immobilienbesitzer:innen können Handwerksarbeiten an ihrem Eigentum veranschlagen. Dazu können auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskosten oder Winterdienste angegeben werden - das ist auch für Mieter:innen möglich.
Das ändert sich im Steuerjahr 2023
📊 Für 2023 erhöht sich der Grundfreibetrag für Ledige auf 10.908 Euro. Bei Verheirateten liegt er weiterhin doppelt so hoch.
📈 Der Pauschbetrag für Werbungskosten wird für 2023 aufgrund der gestiegenen Preise weiter auf 1.230 Euro erhöht.
💰 Ab 2023 kann für bis zu 210 Arbeitstage (statt bisher 120) die Home-Office-Pauschale geltend gemacht werden. Da diese zudem auf sechs Euro pro Tag erhöht wird, können bis zu 1.260 Euro angesetzt werden.
FAQs zur Steuererklärung
Sobald Ausgaben wie Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag von 1.200 Euro liegen, vorhanden sind, lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben.
Grundsätzlich ist jede:r mit steuerpflichtigen Einkünften dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Nur unter bestimmten Voraussetzungen und wenn alle Einkünfte bereits über die Lohnsteuer abgegolten wurden, kann es dazu kommen, dass das Finanzamt keine Steuererklärung erwartet.
Bis zum 2. Oktober 2023 muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben werden. Wer Steuerberater:innen oder einen Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat bis zum 31. Juli 2024 Zeit.
Für die erste Steuererklärung brauchst du deine Unterlagen wie Kontoauszüge und Einkommen-Steuerbescheid, einen Ausweis sowie Steuernummer und Steueridentifikationsnummer. Die elfstellige Steuer-ID wird bei der Geburt vergeben und bleibt ein Leben lang gleich. Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und ändert sich beispielsweise bei einem Umzug.
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis maximal vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres abgegeben werden.
Für die vergangenen vier Jahre kann man noch eine Steuererklärung abgeben. Hat man trotz Aufforderung des Finanzamtes jahrelang keine Steuererklärung abgegeben, drohen Zwangsgeld und Steuerschätzung.
Wer seine Einkommenssteuererklärung zu spät abgibt, muss mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat oder aber 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer zusätzlich bezahlen. Höchstens müssen 25.000 Euro Verspätungszuschlag gezahlt werden.